Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 117. Sitzung / Seite 87

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Legislaturperiode erhoben hat und die nun wenigstens ansatzweise hier umgesetzt werden sollen.

Die zwei Punkte, auf die ich besonders eingehen möchte, sind das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und die Heimfahrtbeihilfe für Lehrlinge. Die Änderung des Jugendausbildungs-Sicherungsgesetzes zeigt deutlich, dass die hartherzige Lösung, mit welcher Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, und Ihre Bundesregierung eine hartherzige Haltung gegenüber arbeitslosen Jugendlichen an den Tag gelegt haben, nun wohl aus wahltaktischen Gründen einer halbherzigen Lösung, einer Notlösung zugeführt wird.

Herr Bundesminister! Ich erinnere Sie daran – Sie hätten ja schon mehrmals die Gelegenheit zum Handeln gehabt, denn wir haben ja mehrere Anträge zu diesem Thema hier eingebracht –, dass Sie uns jedes Mal erklärt haben, dass die vorhandenen Möglichkeiten ausreichen würden. Sie haben das letzte Mal, auch in einer Horuck-Aktion, statt 500 Millionen – damals noch Schilling – 100 Millionen beschlossen. Wir alle und sicherlich auch Ihre Experten haben Ihnen damals schon gesagt, dass das nicht reichen wird.

Herr Bundesminister! Die Menschen werden es Ihnen nicht glauben und es Ihnen nicht abnehmen, aber dennoch denke ich mir: Wenn Sie schon jetzt bereit sind – wenn auch aus wahltaktischen Gründen –, diese Materie hier in diesem Haus einer Behandlung zuzuführen, wenn sich die ÖVP und die FPÖ sozusagen endlich dieses Themas, das wir schon vor langer Zeit urgiert haben, annehmen, dann würde ich Sie doch ersuchen, auch entsprechende qualitative Schritte zu setzen.

Wir haben in den Verhandlungen, die gestern im Finanzausschuss gelaufen sind, lange darüber debattiert, dass Jugendliche, die in Lehrgängen sind, wenn sie die Zeit erfüllt haben, auch ein Anrecht auf eine Lehrabschlussprüfung haben sollen. Das ist nach der derzeitigen Regelung nicht möglich – Sie wissen das, Herr Dr. Feurstein –, weil sozusagen die Anrechnung erst mit der Protokollierung des Lehrvertrages möglich ist, und damit sind diese Jugendlichen wieder ausgeschlossen.

Ich habe heute noch einmal versucht, mit Herrn Dr. Stummvoll über dieses Problem zu reden, aber Herr Dr. Khol hat gemeint: Es wird nicht mehr verhandelt! Es geht da nicht darum, mir oder der SPÖ etwas zuliebe zu tun, sondern es geht um die Jugendlichen, die durch diese Ausbildung eine entsprechende Qualifikation und letzten Endes auch Qualität haben sollen.

Ich bringe in diesem Sinn einen Abänderungsantrag zum Bericht des Finanzausschusses 1289 der Beilagen ein, den ich nun in den Kernpunkten erläutern werde. Auf Grund des Umfangs des Antrages ersuche ich darum, dass dieser Antrag schriftlich verteilt wird.

Wie gesagt, ein Forderungspunkt betrifft das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz und eben die Ausbildung und die Anrechnungszeiten dieser Ausbildung. Ein zweiter Schwerpunkt ist die Sicherstellung der Finanzierung, die nach Ihrem Modell nicht sichergestellt ist. Der dritte Punkt bestimmt sozusagen, wie die Mittel bereitzustellen sind.

Was uns ein ganz wichtiges Anliegen ist und wo wir gehofft haben – oder vielleicht dürfen wir noch immer hoffen –, dass es heute in zweiter Lesung noch zu einer Änderung durch die Regierungsfraktionen kommt, ist, dass Stiftungen nicht mehr aufscheinen. Sie wissen, dass gerade Stiftungen den Lehrverhältnissen der dualen Ausbildung am ähnlichsten sind und Stiftungen daher den Lehrlingen oder den jungen Menschen auch tatsächlich eine praxisnahe Ausbildung ermöglichen, die ja angeblich gerade die ÖVP und die Wirtschaft immer einfordern, und es ist mir unerklärlich, warum Sie so gegen Stiftungen sind und die Stiftungen sozusagen ausschließen wollen.

Der zweite Kernpunkt unseres Abänderungsantrages betrifft die Abfertigung, und zwar die Übertrittsregelungen der Abfertigung. Wir haben einen entsprechenden Antrag hier im Hohen Haus schon einmal eingebracht. Dieser Antrag ist sozusagen inhaltlich identisch und soll eine Sicherstellung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bieten.


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