völkerrechtliche Bedeutung und die innerstaatliche Umsetzung von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte in Österreich (4007/AB)

Anfragebeantwortung

Anfragebeantwortung durch die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik zu der schriftlichen Anfrage (4069/J) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend die völkerrechtliche Bedeutung und die innerstaatliche Umsetzung von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte in Österreich