Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 62

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geben. Die Mortalität dieser Viruserkrankung wäre sehr, sehr hoch: 20 bis 50 Prozent der Men­schen würden daran sterben.

Um dieses Restrisiko, das durch eine Art von Biowaffenattentat in Österreich oder in irgend­einem Teil der Welt entstehen würde, auszuschalten, muss eine verantwortungsbewusste Ge­sund­heitspolitik entsprechend reagieren. Ich hoffe, der Fall wird nicht eintreten, aber man muss die Menschen sehr wohl darauf aufmerksam machen.

Man muss erstens Panik vermeiden – das ist ganz wichtig. Man muss den Menschen sagen, dass das Risiko sehr, sehr gering ist. Es hat überhaupt keinen Sinn, wenn man sich in einem Bergbauerndorf prophylaktisch impfen lässt.

Zweitens: Man soll nicht voreilig impfen. Das macht überhaupt keinen Sinn, denn man weiß auch beim neuen Impfstoff, der wesentlich nebenwirkungsärmer ist, nicht ganz genau, ob er völlig risikofrei ist.

Drittens – und das ist ganz wesentlich –: Eine gute Gesundheitsverwaltung muss vorbereitet sein. Deshalb hat die österreichische Regierung, vor allem das Gesundheitsministerium, schon im Dezember gekauft, und zwar nicht den alten Impfstoff, sondern eben einen neuen, noch nicht zugelassenen Impfstoff. Und deshalb müssen wir heute das Gesetz beschließen, sodass man im Katastrophenfall rasch und adäquat und mit dem geringsten Übel, also dem Mittel mit den geringsten Nebenwirkungen, einschreiten kann. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich glaube, die österreichische Gesundheitspolitik, vor allem das Ministerium, hat hier sehr gut reagiert: Die Ärzte sind geschult, es wurde Panik vermieden, es ist ausreichend Impfstoff vor­han­den. Meiner Meinung nach ist das ein klassischer Fall, an dem sich zeigt, wie man mit einem Problemfall – der hoffentlich nicht eintritt! – vernünftig und adäquat umgeht. Ich hoffe, dass dieses Gesetz beispielgebend für alle anderen Aktionen ist, die das Gesund­heits­ministe­rium in Zukunft setzen wird.

Dieses Gesetz wird auch einstimmig beschlossen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.14


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lackner. – Bitte.

12.14


Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn wir heute mit diesem Vier-Parteien-Initiativantrag zur Novelle des Arz­nei­mittelgesetzes auf die Bedrohungs- und Gefährdungsszenarien nach dem 11. September Be­dacht nehmen, wird dieser Antrag natürlich auch von meiner Fraktion unterstützt.

Auch die darin vorgesehene Verwendung noch nicht zugelassener Arzneimittelspezialitäten, wenn zugelassene nicht in ausreichender Art und Weise zur Verfügung stehen, wird unsere Zu­stimmung finden.

Es sei jedoch ausdrücklich festgehalten, dass hier § 3 Arzneimittelgesetz schlagend wird, wo­nach es verboten ist, Arzneimittel in Verkehr zu bringen, bei denen es nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und nach den praktischen Erfahrungen nicht als ge­sichert erscheint, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine schädliche Wirkung ha­ben.

Geschätzte Damen und Herren! Bei aller Problematik, bei allen möglichen Bedrohungsszena­rien sollten wir – und das möchte ich hier feststellen – uns nicht von jener Hysterie leiten lassen, die jetzt in so manchen Ländern Platz greift, denn gerade die Pocken, die Anlass zu dieser Ge­setzesänderung waren, haben zumindest den Vorteil, dass es eben Impfungen dagegen gibt.

Geschätzte Damen und Herren! Da jene Partner, welche sich im September letzten Jahres we­gen unüberbrückbarer Differenzen zur Trennung entschlossen haben und damit Anlass zu Neu­wah­len gaben, nach kurzem, aber heftigem Liebeswerben offensichtlich wieder zueinander fin-


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