Es sind
800 000 Menschen in Österreich, die vom Rand der Gesellschaft in die
Mitte der Gesellschaft kommen müssen, die vom Rand der Gesellschaft in unsere
Alltagswelt kommen müssen, und diese heutige Diskussion ist dazu ein wichtiger
Beitrag.
Wir haben uns im
heurigen Jahr in diesem Bereich viel vorgenommen. Es liegt bereits ein Bericht
über die Lage der behinderten Menschen in Österreich vor – ich weiß nicht,
ob er dem Hohen Haus wieder zugegangen ist, er wurde nämlich
zurückgezogen –, dennoch ist es wesentlich und wichtig, sich
anzuschauen, wie behinderte Menschen in unserer Gesellschaft leben.
Das Motto des
„Europäischen Jahres der Behinderten“ lautet „Get on board!“ – Steigen Sie
ein! –, und ich möchte Sie bitten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
Hohes Haus, dass Sie auch auf dieses Thema einsteigen. Ich möchte Ihnen
Beispiele aus dem Leben von behinderten Menschen, von Menschen, die in ihrem
Familienumfeld behinderte Menschen als Angehörige haben, erzählen, und dann
werden Sie verstehen, warum es so wesentlich und wichtig ist, dass es ein
Behinderten-Gleichstellungsgesetz gibt, um diesen Menschen
Sanktionsmöglichkeiten in die Hand zu geben, damit sie in unserer Gesellschaft
mit uns leben können.
Es gab in einem
Bundesland den Fall, dass ein Kind eine Aufnahmeprüfung für den Kindergarten
machen musste – der Bub hatte Down-Syndrom. Doch das war nicht vor
20 Jahren oder vor 30 Jahren, sondern das war vor zwei Jahren!
Manchen Kindern
ergeht es so, dass ihren Eltern geraten wird, sie nicht in die Schule zu geben –
also der Schulbesuch ist unpassend –, sondern ihnen das Wissen durch einen
Privatlehrer oder durch einen Hauslehrer zu vermitteln. Auch das ist nicht
vor 20 oder 30 Jahren gewesen, sondern in der jüngsten Vergangenheit.
Im Zuge meiner Recherchen
bin ich draufgekommen, dass das Schulgesetz, das die Integration ermöglichen
sollte, nicht einheitlich in ganz Österreich vollzogen wird. So wurde zum
Beispiel einer Mutter eines entwicklungsverzögerten Kindes geraten, weil die
sonderpädagogische Betreuung in der Schule darin bestand, dass dem Kind für
zwei Stunden eine Lehrerin zur Seite gestellt wurde und diese Lehrerin dann mit
dem Kind gespielt hat und mit ihm spazieren gegangen ist und nicht darauf
geachtet hat, dass das Kind unterstützt und gefördert wird, das Kind in ein
Internat in einem anderen Bundesland zu geben.
Ich denke, all das
sind Dinge, die wir im Auge behalten müssen. Es darf nicht so sein, dass wir
diese Kinder, diese Jugendlichen an den Rand der Gesellschaft drängen. Auch da
wird ein Behinderten-Gleichstellungsgesetz eine wichtige Handhabe bieten.
Im Zuge meiner
Recherchen bin ich auf sehr viele Angehörige und vor allem sehr viele Mütter
gestoßen, die sich als die wahren Power-Frauen in unserer Gesellschaft darstellen. Auch da
ist meiner Meinung nach eine Unterstützung der Angehörigen dringend notwendig.
Die Angehörigen müssen auch Urlaub von der Pflege nehmen können, sie brauchen
Informationen und Tipps und auch die Möglichkeit, dass sie sich mit
Gleichgesinnten treffen, und sie brauchen auch Unterstützung. Ihre Probleme
sollen nicht ein Randthema sein, sondern sollen ins Zentrum unseres
Bewusstseins rücken. Daher ist es auch sehr wesentlich und wichtig, dass das
Pflegegeld valorisiert wird.
Wenn man die
Hürden des Schulsystems überwunden hat, kommen die Hürden der Berufsausbildung,
und da ist – meine Vorrednerin, Frau Rauch-Kallat, hat das schon
angesprochen – noch sehr viel zu tun. Es müssen Ausbildungsplätze
geschaffen werden, und es muss berufliche Möglichkeiten geben, dass diese
jungen Menschen in den Arbeitsprozess eintreten und sich da beweisen können.
An dieser Stelle muss ich eine Kritik anbringen: Im Rahmen der Beschäftigungsoffensive hat sich die vergangene Bundesregierung mit der Behinderten-Milliarde, die eigentlich eine halbe war, ein sehr großes Ziel gesetzt, doch dieses Ziel hat sie leider nicht erreicht, denn wir haben derzeit in Österreich 34 000 arbeitslose behinderte Menschen. Es reichen die Beschäftigungs-