Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 10. Sitzung / Seite 17

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bauer: Mit Ihrer Zustimmung!) – mit Zustimmung der SPÖ (demonstrativer Beifall bei der ÖVP) –, das sagt aber nichts darüber aus, in welcher Form diese Gelder veranlagt werden sollen. (Abg. Mag. Tancsits: Bank Burgenland!)

Es ist natürlich möglich, eine Verwertung der Wohnbauförderungsdarlehen vorzunehmen, und es ist auch nichts Verwerfliches daran, einen derartigen Beschluss zu fassen. Aber es ist höchst verwerflich, so vorzugehen, wie das in Niederösterreich der Fall war. Demjenigen, dem man das Pouvoir zur Veranlagung einräumt, stehen nämlich zwei Wege offen: der Weg der seriösen Ver­anlagung, der sicheren Veranlagung, der risikoarmen Veranlagung, der für Steuergelder zu wählen ist, und der Weg ins Casino.

Die einschlägigen Verfassungsbestimmungen – sowohl in der österreichischen Bundesverfas­sung als auch in der niederösterreichischen Landesverfassung – haben den Grundsatz nor­miert, bei der Veranlagung und Verwertung von Mitteln Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit anzuwenden. Das heißt, jede handelnde Person muss diesen verfassungs­rechtlich normierten Grundsätzen bei der Veranlagung von Mitteln entsprechen, das heißt, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit beachten.

Das gilt auch für den Fall der privatwirtschaftlichen Verwaltung. Auch dann, wenn ich diese Mittel über eine Veranlagungsgesellschaft veranlage, trifft dieser Grundsatz zu. Das heißt, es steht dem Handelnden nicht frei, zu sagen: Ich veranlage, wie ich will!, wie das eine Einzel­person, eine Privatperson machen kann, die mit dem Geld ins Casino oder auf den Aktienmarkt gehen oder eben risikoarme Veranlagungen vornehmen kann.

Das heißt, der Staat ist da wesentlich stärker gebunden. Der Staat ist diesbezüglich verfas­sungsrechtlich in ein Korsett gebunden und hat eben die Grundsätze Sparsamkeit, Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Was ist in Niederösterreich passiert? – In Niederösterreich hat man den Beschluss, den ich ein­gangs erwähnt habe, gefasst, und dann hat man es dem Finanzlandesrat anheim gestellt, welche Form der Veranlagung durchgeführt wird. Es gibt dabei, wie schon erwähnt, zwei Möglichkeiten.

Man muss auch den Betrag nennen, um den es dabei ging. Es waren rund 34 Milliarden Schil­ling – ich wiederhole: 34 Milliarden Schilling, die aus dem Verkauf der Wohnbauförderungs­darlehen eingenommen wurden. 34 Milliarden Schilling wurden dabei an Landesmitteln einge­nommen! Und man hat es dem Landesrat freigestellt, wie er diese Mittel veranlagt. (Abg. Parnigoni: Ein Wahnsinn!)

Dieser Landesrat hat dabei – ohne Rücksprache mit dem Landtag oder der Landesregierung zu halten – zwei Möglichkeiten: Entweder er gibt das Geld verantwortungsbewusst in risikoarme Veranlagungen, er trägt es sozusagen zur Bank, oder er geht mit dem Geld ins Casino. Und er hat den Weg ins Casino gewählt! Das Casino ist in diesem Fall das internationale Börsege­schehen. Im internationalen Börsegeschehen ist natürlich die Wahrscheinlichkeit, einen Gewinn zu erzielen, noch geringer als im Casino, das weiß jeder mit einer halbdurchschnitt­lichen Ausbildung. (Abg. Scheibner: „Halbdurchschnittlich“? Was ist das?)

Dass der Landesrat von Niederösterreich nicht weiß oder nicht gewusst hat, dass das Börse­geschehen ein höchst spekulatives Geschehen ist, das traue ich nicht einmal ihm zu, obwohl man wirklich meinen konnte, dass er da an großer Naivität gelitten hat. (Zwischenrufe der Abgeordneten Großruck und Dipl.-Ing. Prinzhorn.)

Dem haben wir nicht zugestimmt! Bei der Veranlagungsform wurde niemals von der SPÖ zuge­stimmt! Sie wissen genau, dass die Veranlagungsform die ausschließliche und alleinige Ent­scheidung des Landesrates Sobotka war. (Beifall bei der SPÖ.)

Er ist damit ins Casino des internationalen Börsegeschehens gegangen, er hat 40 Prozent von 34 Milliarden Schilling in Aktien veranlagt. Ich wiederhole: 40 Prozent von 34 Milliarden Schilling wurden in Aktien veranlagt! (Abg. Scheibner: Wie viel ist das in Euro?) Und im Jahr 2002


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