Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 15. Sitzung / Seite 91

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nach dem Bundeshaushaltsgesetz gibt, nämlich dass die Möglichkeit besteht, die Vereinsdaten entsprechend zu verkaufen und zu verwerten. Ich halte fest: Das wäre nicht nur rechtswidrig, sondern auch verfassungswidrig.

Ich möchte das hier mit allem Nachdruck festhalten, denn es muss im Interesse aller Österrei­cherinnen und Österreicher liegen, dass die Datensicherheit gewährleistet ist. Bei diesem Bun­desminister ist die Datensicherheit nicht gewährleistet. Wir trauen diesem Bundesminister nicht. Wir wissen von seinen Personalversetzungen, die am Rande des Amtsmissbrauches pas­siert sind, und ich halte nochmals fest: Der Herr Bundesminister hat auf Grund der Bundes­gesetze eine rechtskonforme Vollziehung zu gewährleisten. (Abg. Mag. Molterer: Das tut er!)

Wir Sozialdemokraten lehnen Datenschacher und Datenhandel in der beschriebenen Form mit allem Nachdruck ab! Einmal ist Zahltag – und für Bundesminister Dr. Strasser wird spätestens am Wahltag dieser Zahltag sein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.10


Präsident Dr. Andreas Khol: Der Herr Bundesminister für Inneres hält sich in einem Mitglied­staat der Europäischen Union – konkret wird Frau Bundesministerin Rauch-Kallat dazu Aus­kunft geben – auf. Gemäß Art. 73 Abs. 3 der Bundesverfassung kann ein Minister den beige­ge­benen Staatssekretär – einen solchen hat er aber nicht – oder einen Bundesminister mit seiner Vertretung betrauen.

Der Herr Bundesminister für Inneres hat gemäß Art. 73 Abs. 3 der Bundesverfassung Frau Bun­desministerin Maria Rauch-Kallat beauftragt, ihn zu vertreten.

Diese hat sich zur Abgabe einer Stellungnahme gemeldet. Sie erhält das Wort. Ihre Wortmel­dung, Frau Bundesministerin, soll nicht länger als 10 Minuten sein. – Bitte.

15.11


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lassen Sie mich zuerst Herrn Bundesminister Stras­ser entschuldigen: Er befindet sich in Brüssel beim ersten Ministerrat der Justiz- und In­nen­minister, der gemeinsam mit den „Erweiterungsministern“ stattfindet – also den betreffenden Ministern der zehn Erweiterungskandidaten oder jetzt auch schon aufgenommenen Mitglied­staaten –, wo es um sehr wichtige Anliegen geht, unter anderem auch um die Regelung im Be­reich Asyl und Migration und um das Thema der sicheren EU-Außengrenzen. Es ist daher sehr wichtig, dass unser Innenminister, der Innenminister eines Landes, das einen Großteil dieser Außengrenzen hat, dort teilnimmt, und ich bitte Sie daher, mit mir und der Beantwortung durch mich vorlieb zu nehmen.

Ganz zu Beginn möchte ich aber entschieden Ihre Behauptung, Herr Abgeordneter Maier, zu­rückweisen, dass Innenminister Strasser Ihnen in der Beantwortung Ihrer parlamentarischen Anfrage die Unwahrheit gesagt hat. Das lasse ich sicher nicht auf ihm sitzen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ganz kurz zur Sache: Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz 1991, das Volkszäh­lungs­gesetz 1980 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, wurde die Grundlage für die Errichtung des Zentralen Melderegisters geschaffen. Gleichzeitig erfolgte die Übertragung der meldebehördlichen Kompetenz in den Städten, in denen Bundespolizei­direktionen bestehen, auf die Bürgermeister.

Mit der Meldegesetz-Durchführungsverordnung wurde nach dem Probebetrieb des Zentralen Melderegisters der Echtbetrieb dieses Registers ermöglicht. Selbstverständlich finden sich – vor allem auch im Hinblick auf die Möglichkeit der Online-Abfrage – all jene Bestimmungen, die bereits für den Aufbau und das Befüllen des Zentralen Melderegisters geregelt waren, in dieser Verordnung wieder. Insbesondere aber wurde allen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes 2000 Rechnung getragen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite