Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 24. Sitzung / Seite 231

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lösung von Transnistrien und Gagausien, das türkisch dominiert ist, hat dieses Land gespal­ten, und die Autonomie-Initiativen, die Präsident Voronin jetzt setzt, gehen in die Rich­tung, dass er versucht, mit einer Föderalisierung des Landes die verfein­deten Brüder wieder an einen Tisch zu bringen – eine Initiative, deren Auswirkung man zweifelsohne auch bis in unsere Heimat spüren wird, die dringend notwendig ist, um die in wenigen Jahren dort befindliche EU-Außengrenze entsprechend abzusichern, die aber letztlich auch dazu führen wird, dass die Sicherheit in Europa und damit auch in Österreich verbessert wird und zunimmt.

Ich meine, dass mit dieser in diesem Raum sehr notwendigen Initiative die Fortsetzung der bewährten Politik eines Außenministers Schüssel und eine Fortsetzung der Initiati­ven der OSZE-Vorsitzführung des Jahres 2000 verbunden ist, eine Fortführung des Gedankens „Wider Europe“ und damit natürlich auch die Partnerschaft für Europa. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme zum Schluss, Herr Prä­sident.

Ich unterstütze diese Politik sehr nachhaltig und wünsche der Frau Außenministerin, dass sie weiterhin auf diesem erfolgreichen Weg fortschreitet, im Interesse der Repu­blik, im Interesse der Menschen dieses Landes. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitli­chen.)

22.37

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Redezeit der Österreichischen Volkspartei ist damit erschöpft.

Ich habe jetzt noch eine Wortmeldung der Frau Abgeordneten Hagenhofer. – Bitte.

 


22.37

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ein unerlässliches Controlling-Instrument bei Dienstleistungsunternehmen ist die Be­wertung der Kundenbeziehungen, und es wäre durchaus interessant, in Ihrem Ministe­rium, das über weite Strecken Dienstleistungen für Menschen erbringt, auch einmal so eine Bewertung durchführen zu lassen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann regen Sie sich wieder über die Kosten auf!)

Meine persönliche Bewertung und die Bewertung, die ich aus Gesprächen mit Men­schen treffen kann, die mit mir kommunizieren, im Zusammenhang mit unterstützender Hilfe des Außenministeriums ist die, dass sehr gute Arbeit geleistet wird. Aber es wäre durchaus interessant, so denke ich, auch einmal von einer Agentur die Arbeit bewerten zu lassen, und zwar insofern, als ja laufend Personalabbau betrieben wird. Von 1999 bis 2004 sind es 192 Planstellen, und es ist immer die Frage, wie weit man mit dem Abbau von Personal gehen kann, ohne dass die Dienstleistungen in Mitleidenschaft gezogen werden.

Frau Bundesministerin! Ich bin vom Landesverband der Donauschwaben gebeten wor­den – und ich komme dieser Bitte hiermit gerne nach –, bei Ihnen nachzufragen, wie der Stand der Dinge im Zusammenhang mit dem kroatischen Entschädigungsgesetz ist. Frau Ministerin, Sie wissen, dass das kroatische Entschädigungsgesetz österreichi­schen Staatsbürgern, die in der Folge des Zweiten Weltkriegs aus dem Gebiet der heu­tigen Republik Kroatien vertrieben wurden, einen Anspruch auf Entschädigung für ent­eignetes Vermögen einräumt. Diese Menschen können um Entschädigung ansuchen, wenn – und jetzt kommt es – das Recht der Einreichung durch ein bilaterales Abkom­men geregelt ist.

Frau Bundesministerin! Die Frage des Landesverbandes der Donauschwaben ist: Wann dürfen die Donauschwaben mit einem derartigen bilateralen Abkommen rech­nen, wenn am 28. Februar des heurigen Jahres ein Brief aus der Kanzlei des österrei-


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