Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 29. Sitzung / Seite 137

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Meine Damen und Herren! Um zu Ihrer Anfrage zu kommen:

Ich beantworte die Frage 1 wie folgt:

Ich habe erste Gerüchte zu diesem Thema einer APA-Meldung vom 14. April entnom­men. Dort hat offensichtlich der voest-Vorstand ein Gerücht kommentiert. Es ist in der APA zitiert: 

„voestalpine-Sprecher: in erstem Schritt soll Staatsanteil auf 25 Prozent sinken“, „voestalpine-Anteile an Magna kein Thema“.

Offensichtlich ist also seit April in der veröffentlichten Meinung eine Diskussion darüber im Gang, was ein möglicherweise gegebenes Interesse der Magna an der voest betrifft.

Zu den Fragen 2 und 3:

Als Eigentümervertreter habe ich nach medialen Berichten im „profil“ und in der „Kro­nen Zeitung“ den Vorstandsvorsitzenden der ÖIAG, Dr. Michaelis, am 23. Juni 2003 um 11.30 Uhr zu mir gebeten. Er hat mir an diesem Tag und zu diesem Zeitpunkt das erste Mal über ein „Projekt Minerva“ berichtet und über Sondierungsgespräche, die mit mehreren potentiellen Interessenten der voestalpine AG bezüglich des Erwerbs der voestalpine AG beziehungsweise der Konditionen eines möglichen Verkaufs geführt worden sind.

Es ist festzuhalten, dass laut ÖIAG-Gesetz nicht vorgesehen ist, dass der Vorstand oder der Aufsichtsrat in der Phase von Sondierungen den Eigentümervertreter zu infor­mieren hat. Das Gesetz schreibt eindeutig vor, dass zu jedem Unternehmen ein Pri­vatisie­rungsprogramm und dann ein Privatisierungskonzept vom Vorstand zu erstellen ist, und das ist dann vom Aufsichtsrat zu beschließen.

Daher sage ich in aller Klarheit: Eine politische Involvierung war weder rechtlich mög­lich, noch war sie politisch gewollt, und es ist daher eine solche auch nicht erfolgt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das steht ja im Hauptversammlungsbeschluss!)

Es ist die Vorgangsweise des Vorstandes der ÖIAG aber ganz natürlich und absolut kor­rekt, dass man in einer ersten Phase auslotet, wer allfällige Interessenten sind, ob es der Ludwig Scharinger in Oberösterreich ist, ob es die Magna ist, ob es andere po­tentielle Interessenten sind, und dass man sagt: wie wird die ÖIAG vorgehen, wie werden die Konditionen sein, wie wird der Prozess in der Privatisierung sein. – Nichts anderes wurde getan. Ein Verkauf, eine Veräußerung wird, wie es die ÖIAG immer getan hat, in einem fairen und transparenten Wettbewerbsverfahren erfolgen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Aber im Hauptversammlungsprotokoll steht etwas anderes!)

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Bundesregierung hat durch den Privatisierungsauftrag vom 1. April 2003, der in der Hauptversammlung am 9. Mai 2003 erteilt worden ist, die Privatisierung der voest­alpine AG, mit einer Reihe von Auflagen zur Wahrung der österreichischen Interessen, zu 100 Prozent beschlossen. Dieser Privatisierungsauftrag wurde durch die Bun­desregierung mit Beschluss vom 24. Juni 2003, erteilt in der ÖIAG-Hauptversammlung am 4. Juli 2003, insofern konkretisiert, als die ÖIAG zwei Optionen der Privatisierung der voestalpine zu prüfen hat, nämlich – erste Option – Privatisierung über die Börse; zweite Option: Privatisierung im Wege von Finanzinvestoren.

Es wurde auch ein entsprechender Zielkatalog verabschiedet; auf den komme ich noch zu sprechen.

Daher gilt aus meiner Sicht für die Organmitglieder der ÖIAG, also sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat, natürlich die Sorgfaltspflicht und die Ver-


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