Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 56 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. Herr Kollege Schieder? (Abg. Schieder: Ich stimme auch zu!) – Der Antrag ist einstimmig angenommen.
Jetzt gelangen wir zur Abstimmung über den
Antrag des Verkehrsausschusses, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG
zu beschließen, dass die Kundmachung der Vereinbarungen in allen authenischen
Sprachfassungen durch Auflage im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie erfolgt. – Auch hiezu erteilt der Nationalrat einstimmig
seine Zustimmung.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend aktives Eintreten für Steuergerechtigkeit im Flugverkehr.
Wer für diesen Antrag eintritt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist daher abgelehnt.
15. Punkt
Bericht
des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (57 der Beilagen):
Vereinbarung zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta)
(98 der Beilagen)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 15. Punkt der Tagesordnung.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. Sie hat für 3 Minuten das Wort.
21.08
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bereits Anfang der neunziger Jahre setzte die Diskussion über die Weiterentwicklung und Kodifizierung der Patientenrechte ein. Eine Analyse der Situation zeigte, dass sich der Kompetenzlage entsprechende Patientenrechte verstreut auf etliche Gesetze sowohl in Bundes- als auch in Landesrechtsvorschriften finden. Es mangelt an Information für die Betroffenen und auch an Durchsetzbarkeit.
All diese Probleme führten zu der Überlegung, kein eigenes Patientenrechtegesetz zu schaffen, sondern den Versuch zu unternehmen, auf der Grundlage einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a Bundes-Verfassungsgesetz, in der sich Bund und Länder wechselseitig zur Sicherung der darin genannten Patientenrechte im Rahmen ihrer Zuständigkeit verpflichten, eine von der Kompetenzlage losgelöste vollständige und übersichtliche Zusammenfassung aller Patientenrechte zu geben, also eine Patientencharta.
Die vorliegende Vereinbarung mit dem Bundesland Tirol enthält Regelungen zu folgenden wesentlichen Bereichen von Patientenrechten: Recht auf Behandlung und Pflege, Recht auf Achtung der Würde und Integrität, Recht auf Selbstbestimmung und