Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 95

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Aufstiegsmöglichkeiten anbieten müssen, wo wir Menschen, die in Wien gute Arbeit leisten, eine Heimkehr ermöglichen müssen, angesiedelt werden.

Ich bitte alle hier im Hohen Haus, auch dieses Anliegen zu unterstützen, weil das die Grundlage dafür ist, dass wir Umweltschutz in den Berggebieten weiterhin nachhaltig vertreten können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.50

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


14.50

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Da wir uns jetzt in einem Themenblock befin­den, der allseits Zustimmung finden wird, möchte ich eine kurze Anmerkung zum Euro­päischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaft und Behörden machen, weil dadurch von den Mitglied­staaten des Europarates auch die Bedeutung dieser Zusammenarbeit unterstrichen wird: Wenn wir heute den Rahmenvertrag ratifizieren werden, wird damit auch der Weg freigegeben, im Sinne der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung diese Möglichkeiten auszubauen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, dass es daran gemangelt hat, dass die bis­herige Praxis keine rechtlich ausreichende Lösung war. Die Anwendung im inner­staatlichen Recht wird durch dieses Rahmenübereinkommen verbessert werden. Die Erleichterung der Zusammenarbeit ist im Hinblick auf das größere Europa notwendig, und ich bin auch überzeugt davon, dass es stimulierend auf viele Bereiche wirken wird, wie zum Beispiel auf die Wirtschaftstätigkeit in den Grenzregionen.

Da die österreichischen Bundesländer keine Einwände gegen das Zusatzprotokoll er­hoben haben, erfolgt die Ratifizierung im großen Konsens aller Österreicher und Öster­reicherinnen.

Geschätzte Damen und Herren! Ich glaube, dass wir durch diese Neuordnung der Zuständigkeiten auch die Möglichkeit schaffen, dass, unabhängig davon, ob öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Rechtspersönlichkeit daraus entsteht, diese auch in gleicher Weise wie Behörden verbindlich handeln kann. Ich glaube, dass neben der Schaffung rechtlicher Grundlagen auch die Wichtigkeit der Infrastruktur hier erwähnt werden muss, die an den Grenzen bald mit fünf Millionen unmittelbaren Nachbarn konfrontiert sein wird.

Zum Zweiten müssen wir endlich den Nachholbedarf der Ostregion, der praktisch 50 Jahre Stillstand im Ausbau der Infrastruktur bedeutet hat, aufarbeiten. Wenn man grenzüberschreitend zusammenarbeiten will, dann braucht man auch Verbindungen, die das ermöglichen, und das heißt, in diesen Regionen Straßen, Schienen und Brücken zu bauen. Wenn ich etwa nur die Slowakei betrachte, dann muss ich sagen: Es ist schon eigenartig, dass de facto ein Übergang besteht, und das zu einem Volk von 5,5 Millionen Menschen! Alle anderen Grenzübergang-Projekte sind in Diskussion, und ich weiß nicht, wann sie endgültig realisiert werden.

Es ist auch die regionale Vernetzung der Gemeinden notwendig. Es soll in Zukunft ja noch durch ein Zusatzprotokoll ergänzt werden, dass nicht nur die angrenzenden Regionen verstärkt zusammenarbeiten können, sondern auch Regionen, die sozu­sagen zusammenpassen oder sich in diesem Europa finden. Ich halte das auch für eine sehr wichtige Weiterentwicklung.

Geschätzte Damen und Herren! Es ist richtig, dass der technische Hintergrund einer Erweiterung zwar immer am stärksten diskutiert wird, aber bei weitem nicht der wich-


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