Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 132

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die Freiheit des Verkehrs in den Binnenmarktregelungen. Wir hatten bis zu unserem Beitritt zur Europäischen Union einen Transitvertrag. Und dieser Vertrag ist in ein Über­gangsprotokoll umgewandelt worden.

Diese Übergangsregelung wird jetzt, mit 31. Dezember, auslaufen. Das hat jeder ge­wusst. Man kann also nicht plötzlich diese amtierende Bundesregierung dafür ver­antwortlich machen, dass eine immer schon befristet ausverhandelte Übergangslösung durch Fristablauf ausläuft!

Wir haben uns aber immer – und das gilt für Rot, für Grün, für Blau, für Schwarz – ge­meinsam dafür eingesetzt, eine Verlängerung in einer geeigneten und modifizierten Form zumindest bis In-Kraft-Treten der neuen, von uns gewünschten Wegekosten­richtlinie, die vor allem für sensible Zonen eine höhere Bemautung erlaubt, zu bekom­men.

Frau Abgeordnete! Mir tut das weh, wenn man dann sagt, da sei etwas versäumt worden, da sei etwas fallen gelassen worden. (Abg. Dr. Glawischnig: Ja, stimmt ja! 100 Prozent!) – Nein, nein! Ich sage das schon auch hier, weil jeder einzelne Schritt mit dem Hohen Haus, mit dem Europaausschuss diskutiert worden ist. Wir hätten beim Europäischen Rat in Laeken niemals eine Zusage für eine Übergangsregelung be­kommen, wenn nicht der damalige Verkehrsminister – und auch ich und die Außen­ministerin sowie die Parlamentarier – grünes Licht dafür gegeben hätten, dass wir auf die quantitative Obergrenze verzichten. Das ist also nicht übersehen worden, und das ist auch nicht böswillig gemacht worden.

Frau Abgeordnete! Mit Ihrer Haltung hätten wir überhaupt keine Verhandlungsposition bekommen (Abg. Dr. Lichtenberger: Nein!), dann wäre das Übergangsrecht ersatzlos ausgelaufen. Und das wollten wir nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich habe die neue Wegekostenrichtlinie bekanntlich im Juni 2001 beim Europäischen Rat in Göteborg erstmals zur Sprache gebracht. Im Dezember hat dann der Euro­päische Rat – und das war immerhin der erste Durchbruch – die Kommission ersucht, einen Vorschlag für eine Wegekostenrichtlinie auszuarbeiten sowie einen weiteren Vorschlag zu unterbreiten, der auf eine Verlängerung des Ökopunktesystems abstellt. Die Kommission hat diesem Ersuchen innerhalb weniger Tage Folge geleistet und ei­nen entsprechenden Vorschlag unterbreitet, die Verkehrsminister jedoch haben die Be­handlung ein ganzes Jahr lang verzögert. Im Dezember 2002 waren wir in der Situation, dass praktisch 14 Länder der Auffassung waren, dass nicht ganz Österreich geschützt werden müsse. Und auch bezüglich der Absenkung der Prozentzahlen der Ökopunkte gab es kein für uns befriedigendes Ergebnis.

Es war, wie Sie das indirekt behauptet haben, nicht in meinem Interesse, das beim Europäischen Rat in Kopenhagen zur Sprache zu bringen, um mich wichtig zu machen. Nur: Der Vorschlag war in der Form, wie er damals auf dem Tisch lag, un­annehmbar – nicht ganz Österreich und zu wenig Absenkung der Prozentsätze! Deswegen hat Verkehrsminister Reichhold damals nicht abgeschlossen.

Ich habe in Kopenhagen eine Bekräftigung dafür, dass es für ganz Österreich – also nicht nur die Alpentransversalen, sondern ganz Österreich – und drei Jahre lang gelten müsse, erreicht. Daraufhin hat der Rat in der Silvestersitzung erstmals die Position eingenommen, dass es für ganz Österreich und drei Jahre lang gelten könne. Der Rat war aber nicht beschlussfähig, daher hat der entsprechende Beschluss noch drei Monate lang gedauert, er ist dann am 28. März 2003 zustande gekommen.

Wir haben uns damals dagegen ausgesprochen. Das ist wahr, und ich kann auch be­gründen, warum: Die Italiener und wir, so war es abgesprochen, werden nicht


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