Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 126

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der Abgaben...!) – Es wurden keine verjährten Beträge eingehoben. Es wird genau festgestellt, was einzubezahlen ist. Wenn eine Verjährung vorliegt, dann wird für die­sen Zeitraum kein Betrag eingehoben, aber zur Beurteilung der gesamten Kette wird für jedes Jahr festgestellt, wann eine Rückzahlungsverpflichtung eintritt.

Die Regelung der Rückzahlungsverpflichtung wurde im Jahr 1996, wie ich gesagt habe, unter dem damaligen Finanzminister Viktor Klima eingeführt. Abgesehen von budgetären Nöten – Sie haben es erwähnt, das Sparpaket 1 – war unter anderem auch die Zielsetzung, sozialen Missbrauch hintanzuhalten. Dieser bestand – vielleicht erin­nern Sie sich daran – darin, dass, weil das Haushaltseinkommen als Bemessungs­grundlage heranzuziehen war, in einer Vielzahl von Fällen, wie bekannt wurde, die Elternteile, die vorher eine Lebensgemeinschaft hatten, auseinander gezogen sind, sich einer abgemeldet hat, um das Haushaltseinkommen zu drücken. Und ursprünglich war der Zuschuss auf Dauer, man musste ihn nicht zurückzahlen.

Nach Einführung dieses befristeten Zuschusses und dass dann erst das Einkommen bemessen wird, ist die Zahl der entsprechenden Anträge ungefähr um zwei Drittel gesunken.

Also wenn ich jetzt das Ganze hernehme, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Rückzahlungsverpflichtung stellt somit grundsätzlich sicher, dass nur jene eine soziale Unterstützung erhalten, die dieser auch bedürfen. Wir haben die Informationen verbessert.

Warum haben wir das gestoppt? – Weil wir nach dem ersten Versand – das ist ja eine neue Anwendung, wir haben jetzt erst die Daten erhalten, wir haben jetzt erst die ent­sprechenden Computerprogramme zur Verfügung – mit dem Sozialministerium, das ja die materiellrechtlichen Ansprüche an diese Regelung vorsieht, die ganze Vorgangs­weise, den Aufwand evaluieren wollen, um allfällige weitere Verbesserungen anzustel­len. Das ist der einzige Grund. (Abg. Öllinger: Sie haben sich auf verjährte Gesetze berufen!)

Verjährte Gesetze? – Sie können mir keinen einzigen Fall nennen, wo wir einen ver­jährten Betrag eingefordert haben. Es werden nur Beträge eingefordert, ... (Abg. Man­dak: Sicher, 1996/97!) Dann zeigen Sie mir den Bescheid! Es wurde nur festgestellt, ob überhöht oder nicht, aber die Vorschreibung bezog sich nur auf jenen Zeitraum, in dem keine Verjährung eingetreten ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!) – Das stimmt! Zeigen Sie mir einen Fall, und ich gehe dem gerne nach, denn dann liegt ein Irrtum der Behörde vor.

Ich hoffe, dass ich die nötige Aufklärung gegeben habe. Es ist eine Gesetzeslage von früher, die zu vollziehen war. Wir haben die Informationspflicht verbessert – jetzt wird direkt der Vater ermittelt. Warum wir das so spät eingeführt haben, ist auch klar: weil wir mit den zuständigen Stellen erst ein Informationsnetz aufbauen mussten, und erst auf Grund dieses Informationsnetzes konnten wir entsprechende EDV-Programme er­stellen. Wir sind jetzt dabei, haben aber den ersten Durchgang einmal gestoppt, um zu beurteilen, wie aufwändig und wie gut das Verfahren läuft, um allfällige Verbesserun­gen durchzuführen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abge­ordneten beträgt gemäß unserer Geschäftsordnung 5 Minuten.

 


Ans Rednerpult gelangt Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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