Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 128

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erziehende noch einkommensschwache Familien zum Handkuss kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


15.27

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Staatssekretär! Wir sind ja in diesem Hause wirklich viel gewohnt in den letzten Jahren, was die Verleugnung der ÖVP in den letzten Jahren der Regierung der großen Koalition betrifft, aber, werte Kollegin Steibl, was Sie jetzt gesagt haben, näm­lich nahezu Alleinregierung der SPÖ, ist wirklich der Gipfel dieser Selbstverleugnung. Sie haben jetzt zwar sozialdemokratische Minister aufgezählt, aber wenn Sie sich richtig erinnern, dann war das natürlich in der großen Koalition eine Gepflogenheit, dass man Gesetze, derartige Vorhaben selbstverständlich verhandelt hat.

Und da ist auch die Crux der Sache, die wir jetzt gerade diskutieren, zu finden, genau in diesen Parteienverhandlungen. Damals ging es nämlich darum: Wird das erhöhte Karenzgeld völlig abgeschafft, oder findet man eine für beide Teile tragbare Kompro­misslösung? – Es wurde damals eine gefunden, das ist eben diese Regelung, die heute zur Diskussion steht beziehungsweise deren Handhabe heute zur Diskussion steht. Ich mache auch kein Hehl daraus, dass ich diese Regelung, diese Kreditrege­lung, nie als wirklich optimale Lösung empfunden habe, aber es war eben damals eine Möglichkeit, sich mit der ÖVP zu einigen, um Personengruppen, die ganz dringend Unterstützung notwendig haben, nämlich den Alleinerzieherinnen, den einkommens­schwachen Familien, Unterstützung zukommen zu lassen.

Dass diese Lösung nicht optimal war, zeigt sich jetzt. Die derzeitige Handhabe dieser Regelung übersteigt noch die Befürchtungen von damals. Herr Staatssekretär, in Ihrer Darlegung ist der Vorwurf, dass, wie vom Kollegen Öllinger herausgearbeitet, verjährte Forderungen eingefordert werden, meiner Meinung nach nicht wirklich schlüssig wider­legt worden. Also das ist auch nach Ihrer Beantwortung für mich in höchstem Ausmaß ungeklärt.

In Bezug darauf, dass mit der Einhebung ohne vorherige Information begonnen wurde, ist Ihre Haltung, nämlich sich einfach nur zurückzuziehen auf: Es hat keine Informa­tionspflicht gegeben!, wirklich zu wenig. Und dass hier immer automatisch das Maxi­mum der 115 Prozent ausgeschöpft wird und nicht überprüft wird, ob wirklich machbar, tragbar, notwendig, halte ich auch für eine soziale Härte in der Vorgangsweise, die nicht unbedingt an den Tag gelegt werden müsste.

Was aber der Unterschied zum immerhin damaligen Ringen um einen Kompromiss ist, ist, dass heute die Situation der AlleinerzieherInnen überhaupt kein Thema mehr der Politik ist, überhaupt nicht mehr vorkommt im Regierungsprogramm. Und dabei gäbe es hier sehr viel zu tun, wenn Sie nur daran denken, dass heute schon 25 Prozent, also ein Viertel, der Familien Familien sind, in denen ein Elternteil mit einem Kind zusammenlebt, hauptsächlich Frauen, und dass das in der Regel Familien sind, die armutsgefährdet sind.

Es würde sich also bei dieser Personengruppe tatsächlich lohnen, mehr zu tun, und es gäbe einige Punkte, bei denen man ansetzen könnte, zum Beispiel bei der Frage der Kinderbetreuung, denn natürlich geht es hier in einem noch stärkeren Ausmaß um die Möglichkeit zur Erwerbstätigkeit. Man könnte auch stufenweise das Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz einführen und diese Personengruppe in einem ersten Schritt bevorzugen. Es geht um Verbesserungen beim Kindergeld wie zum Beispiel hinsicht-


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