Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 157

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schlag – vielleicht durch Streichung des Faxgerätes oder Hinzufügen einer anderen Position verändert – genau so wieder einzubringen.

Zweitens zu dieser GesmbH-Lösung: Herr Kollege Lichtenegger, ich habe versucht, das durch meinen Zwischenruf zu korrigieren: Die Patientenanwaltschaft gibt es leider nicht in der GesmbH, sondern im Beirat. Das ist ein Unterschied! Der Beirat kann nur etwas sagen, hat aber nichts zu sagen im Sinne von bestimmen. Er darf reden. (Abg. Mag. Regler: Ja, er kann Vorschläge machen!)

Im Rahmen des Beirates dürfen auch die vom Bundesministerium entsandten Vertreter und Vertreterinnen reden. (Abg. Mag. Regler: Ja, gute Vorschläge machen!) – Er kann gute Vorschläge machen, und die Ärztekammer sagt dann: Gut, ja, netter Vorschlag, aber er ist uns zu teuer!

Frau Bundesministerin! Da bin ich nämlich bei der nächsten Frage: In der GesmbH ist viel von Qualitätskriterien und Qualitätsregister die Rede, aber es steht nicht drinnen, wer das alles bezahlt. Man kann von der Annahme ausgehen, dass alles, was wir hier per Gesetz der Ärztekammer vorschreiben, auch die Ärztekammer zahlt. Da schaut mich aber Kollege Rasinger schon ganz skeptisch an; er ist offensichtlich nicht ganz dieser Meinung.

Herr Kollege Lichtenegger, geht man noch immer von dieser Annahme aus, dass die Ärztekammer das bezahlt, kann man auch zu der weiteren Annahme kommen, dass es dann nicht viel kosten dürfen wird, denn die Ärztekammer sagt vielleicht aus Kriterien, die für sie vollkommen verständlich sind, für die Versicherten aber nicht: Wir sehen überhaupt nicht ein, dass wir da Millionen in eine Qualitätssicherung investieren sollen, die uns ohnehin nicht so wichtig ist!, siehe Kriterien, die im Rahmen der ASVG-Lösung vorgelegt werden hätten sollen. Frau Bundesministerin! Ich möchte also schon wis­sen – und das steht nirgendwo –, was es kostet und wer es zahlt.

Die dritte Frage: Eine Beiratslösung ist sicher eine gute Sache. Ein Patientenanwalt ist darin enthalten, auch eine gute Sache. Warum kann man aber nicht zu einer wirklich offenen Beiratslösung kommen, in der das Gesundheitsministerium, anstatt die Hälfte zu bestimmen, eher die Zusammensetzung der GesmbH besser hätte regeln können, sodass zumindest im Beirat neben dem Patientenanwalt jene sitzen, die auch tatsäch­lich das Gesundheitssystem bezahlen, nämlich die Versicherten.

Es tut mir Leid, da gibt es Leute, die bezahlen das System in Form von Beiträgen und Steuern. Es gibt einen einzigen Versuch, das irgendwie zu verankern, nämlich die Patientenanwaltschaft. Aber das passt nicht, weil Patient nicht gleich Versicherter ist. Wenn hier irgendwo Qualitätskriterien festgeschrieben werden, dann sollen wenigstens die etwas mitzureden haben, und zwar wirklich mitzureden haben, die tatsächlich zah­len – und das wären eben die Versicherten. Solange das jedoch nicht gewährleistet ist, ist das leider nicht einmal ein Ansatz von Qualitätssicherung – es sei denn, Frau Bun­desministerin, Sie können mir jetzt noch ausreichend und erschöpfend beantworten, dass da viel Geld zur Verfügung steht. Aber, wie gesagt, dann möchte ich wissen, von wem. (Beifall bei den Grünen.)

17.14

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. – Bitte.

 


17.14

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Novelle des Ärztegesetzes kommt zu einer Verbesserung der rechtlichen Absicherung der pflegen­den Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Schritt,


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