Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 195

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Frau Bundesminister! Im Übrigen sind sämtliche Maßnahmen, die hier im 2. Sozialver­sicherungs-Änderungsgesetz enthalten sind, ausgezeichnet. Ich bin sehr zufrieden – Frau Staatssekretärin, meine Gratulation zu dieser Novelle! (Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

19.12

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


19.12

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Das in diesem 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz enthaltene Arz­neimittelpaket ist ein gesamthaftes Arzneimittelpaket, in welchem Strukturen, die über viele Jahre gegolten haben, aber nicht optimal dazu beigetragen haben, dass die Zu­lassung von Arzneimitteln rasch und unbürokratisch vonstatten ging, oder aber, dass die Kosten halbwegs im Auge behalten werden konnten, geändert worden sind.

Wir haben im Zuge der Verhandlungen zu diesem Arzneimittelpaket alle Betroffenen mit eingeschlossen – die Pharmaindustrie, den Großhandel, die Apotheken, inklusive der Hausapotheken, die Ärzteschaft –, um letztendlich für die Patientinnen und Patien­ten – für die Versicherten bin ich am Tisch gesessen, um auch ihre Interessen zu ver­treten – das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Ich denke, dass mit der Neuschaffung eines Erstattungskodex sichergestellt sein wird, dass in Hinkunft Medikamenteninnova­tionen rascher erstattungsfähig sein werden, dass der Zulassungsweg unbürokrati­scher und vor allem transparenter und besser nachvollziehbar sein wird.

Eine Kostenkontrolle und eine Mengenkontrolle – und ohne die geht es nicht – wird über die Sozialversicherungen und die Ärzte zu regeln sein, und zwar unbürokratisch. Sie können sich darauf verlassen, dass ich darauf achten werde, dass hier nicht der Heilige Bürokratius seine fröhlichen Urständ feiern wird, wie dies von manchen Beam­tinnen und Beamten – eher Beamten, würde ich sagen, Beamtinnen sind da weitaus flexibler – erdacht werden könnte.

Dieses Heilmittelpaket hat mit dieser Novelle beziehungsweise mit den Verordnungen, die ich heute Nachmittag unterschrieben habe über die Handelsspannen im Groß­handel und die Handelsspannen in den Apotheken und Hausapotheken, insgesamt ein Einsparungspotential von 120 Millionen Schilling im kommenden Jahr, nicht eingerech­net – und das ist wichtig – der Effekt, der durch eine vermehrte Nutzung von Generika entsteht. Diesen beziffert die Wirtschaftskammer mit rund 37 Millionen € im nächsten Jahr und dann steigend bis zu 90 Millionen € im Jahr 2006, sodass das Gesamtpaket von 2004 bis 2006 insgesamt ungefähr 600 Millionen € sparen hilft.

Aber wir dürfen uns nicht darüber hinwegtäuschen: Das sind nicht 600 Millionen €, welche die Sozialversicherungen weniger als heute ausgeben, sondern die Kosten im Vergleich von heute bis zum Jahr 2006 werden von 2,2 Milliarden € im Jahr 2002 auf etwa 2,5 Milliarden € bis zum Jahr 2006 steigen.

Das ist deswegen notwendig, weil einerseits die demographische Entwicklung, also das Alter unserer Bevölkerung immer mehr zunimmt – und damit auch die Notwendig­keit für medikamentöse Behandlung gegeben ist. Gleichzeitig gibt es immer neue Medikamente, die natürlich hohe Forschungskosten haben und daher auch zu entspre­chend hohen Preisen angeboten werden.

Wir wollen, dass die Österreicherinnen und Österreicher diese Medikamente, wenn sie ihnen nützen, möglichst rasch, ja sofort zur Verfügung haben.

Wir haben gleichzeitig auch Erleichterungen für die Versicherten gebracht, das heißt, der lästige Gang, die Pilgerschaft oder der von vielen Menschen als Schikane empfun-


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