Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 50. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

bracht haben, wohl keine Ahnung oder wollen die Österreicherinnen und Österreicher bewusst – auf gut Steirisch gesagt – „legen“.

Wir brauchen nichts zu „schüren“, wie der Kollege Wöginger gerade gesagt hat, denn diese Vorlage ist meiner Meinung nach mehr als bedenklich. Typisch für Sie ist die verschleierte Vorgangsweise, die von Ihnen an den Tag gelegt wird, einen Abände­rungsantrag so brisanten Inhalts, der für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Landes datenschutzrechtlich sehr heikle Angaben beinhaltet, nicht einmal der Begutachtung zuzuführen und darüber hinaus auch noch den Versuch zu starten, den Datenschutzrat ausschalten zu wollen, obwohl dieser nach der gültigen Rechtslage in Fragen der E-Card grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist die Möglichkeit haben muss, mit der Regierung darüber beraten zu können. Es ist wirklich typisch für Sie, einfach drüberzufahren und berechtigte Bedenken wegzuwischen. Das ist einfach skandalös!

Worum geht es überhaupt bei diesem Abänderungsantrag? – Es geht einerseits dar­um, Daten von der Chipkarte auf die Bürgerkarte übertragen zu können – und umge­kehrt –, mit dem einfachen Argument, dass es den Österreicherinnen und Österrei­chern nicht zumutbar sei, zwei Karten eingesteckt zu haben.

Es ist meiner Meinung nach einfach absurd, wenn so wichtige personenbezogene Da­ten künftig dort verankert werden sollen. Es hat sogar Missfallen bei der „ARGE Daten“ und beim Datenschutzrat erregt, aber Ihnen sind diese Einwendungen, wie auch alles andere, egal. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Öllinger.) Es gibt Einwände, in denen sogar darauf verwiesen wird, dass die Card-Lösung nicht nur dem von Ihnen beschlossenen E-Government-Gesetz widerspricht, sondern auch den Vorgaben der EU-Sozialversicherungscard, und dass die angedachte künftige Online-Abfrage bei den Ärzten datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch bedenklich ist.

Wie schaut es überhaupt aus? – Wir sind das einzige EU-Land, in dem diese Daten eingefordert werden. Ich frage mich wirklich, wie kontrolliert werden soll, was der Arzt künftig mit den Daten macht. Wer kontrolliert das? Wer zahlt die Mehrkosten für dieses System? Sie fahren einfach drüber und sagen, darüber diskutieren Sie nicht. Was den Datenschutz anlangt, habt ihr eh schon beim Militärbefugnisgesetz vor dem Verfas­sungsgerichtshof einen Bauchfleck erlitten, und jetzt auch noch diese Geschichte!

Wenn es um den Schutz der Bürgerinnen und Bürger geht, sollte man mit diesem Thema nicht so spielen. Da war der „gläserne Mensch“ bei George Orwell noch harm­los! Meine Damen und Herren! Solche Methoden, die der totalitären Überwachung dienen, lehnen wir ganz klipp und klar ab! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

13.49

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. Frei­willige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.49

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die gesundheitliche Seite der Diskussion eingehen.

Es geht um die Erhaltung und Sicherung eines qualitativ hochwertigen Gesundheits­systems für alle – für die ältere Generation, für Kinder, für chronisch Kranke und für behinderte Menschen. Heute werden Gesundheitsleistungen erbracht, die es vor 30 Jahren, als ich in den Krankenpflegeberuf eingestiegen bin, noch nicht gegeben hat. Diese Leistungen stehen der gesamten österreichischen Bevölkerung zur Verfügung, unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Alter, und das soll auch so bleiben.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite