Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 165

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Von Seiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie auf Grund von Einwänden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde die Gesetzesnovelle erneut einem interministeriellen Diskussionsprozess unterzogen.

In der Sitzung der Gentechnikkommission im Februar dieses Jahres habe ich den Ge­setzentwurf ebenfalls zur Diskussion gestellt. Nicht nur in der Gentechnik­kom­mission, sondern auch in einer auf eine Initiative der Landesagrarreferentenkonferenz zurückge­henden Expertinnen- und Expertengruppe unter Führung des Landwirt­schafts- und Um­weltministeriums werden Empfehlungen für eine nationale Strategie erarbeitet, um ein einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern in der Frage der Koexistenz sicherzustellen.

Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist deshalb von großer Bedeutung, weil sie die Grundlage für den Erhalt der Wahlfreiheit für den Ver­braucher sicherstellt. In Anbetracht der europäischen Entwicklung zur Gentechnik­ge­setzgebung habe ich den Auftrag gegeben, eine Informationsbroschüre für die Ver­braucherinnen und Verbraucher zu erarbeiten, die die Bedeutung der Kennzeichen erläutert. Besonders gefreut hat mich dabei die Zusage der Lebensmittelindustrie, sich an dieser Information ebenfalls aktiv zu beteiligen.

Als Bundesministerin für Gesundheit und Frauen bin ich auch für die von Ihnen angesprochenen Kontrollen der Bestimmungen verantwortlich. Ich habe erst neulich in einer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1483/J dazu Stellung genommen.

Aber bereits in den vergangenen Jahren, Herr Abgeordneter Pirklhuber, habe ich – ich im letzten Jahr, aber meine Amtsvorgänger schon früher – bundesweit Inspektionen und Kontrollen im Hinblick auf genetisch veränderte Lebensmittel veranlasst. Die Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder haben dazu bei Produktions- und Verarbei­tungsbetrieben und im Lebensmittelhandel Probennahmen durchgeführt. Die analyti­schen Untersuchungen erfolgten durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.

Das Gesundheitsressort hat auf seiner Internet-Homepage im Bereich Lebensmittel unter dem Punkt „Neuartige Lebensmittel“ die amtlichen Untersuchungsergebnisse zu genetisch veränderten Lebensmitteln bereitgestellt, sie sind auf unserer Homepage auch ersichtlich. Ich kann Ihnen zusammenfassend sagen, dass im Jahr 2000 etwas mehr als 600 Proben genommen wurden. Davon waren 2,5 Prozent zu beanstanden. Im Jahr 2001 waren 4,6 Prozent zu beanstanden, im Jahr 2002 4,8 Prozent. Die Er­gebnisse des Jahres 2003 sind noch nicht vollständig eingelangt, der Trend bezüglich der Beanstandungsrate, nämlich steigend, bleibt aber gleich.

Im Rahmen der Schwerpunktaktion für 2004, die ich am 4. März dieses Jahres ver­anlasst habe, erfolgt für den Bereich genetisch veränderte Lebensmittel die Unter­suchung und Überprüfung der Kennzeichnung von Sojabohnen, Mais und jeweils daraus abgeleiteten Produkten. Diese Schwerpunktaktion schließt auch Bioprodukte mit ein.

Die Zahl der Inspektionen mit oder ohne Probennahmen wurde auf Grund der Erfah­rungen der Schwerpunktaktionen und Untersuchungen der letzten Jahre sowie der Un­tersuchungskapazitäten der AGES mit 345 festgesetzt. Im Vergleich dazu betrug diese Zahl zuvor 300 pro Jahr.

Ab 18. April 2004 besteht die Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln, die genetisch veränderte Organismen enthalten, daraus bestehen oder daraus hergestellt wurden – unabhängig vom analytischen Nachweis einer genetischen Veränderung. Zusätzlich zu den bereits genannten Probennahmen und Analysen kommt dokumentationsbezo­ge­nen Produktkontrollen vermehrte Bedeutung zu. Darunter zu verstehen ist die Über-


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