Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 42

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Schluss bleibt laut Synthesis-Untersuchung übrig, dass 77 Prozent aller Beschäftigten zwischen 20 und 45 Jahren von diesem Anspruch ausgenommen sind. 77 Prozent!

Sie sagen, das stimmt nicht. Minister Bartenstein hat im Ausschuss erklärt: Das stimmt alles nicht, zwei Drittel der in Frage kommenden Elternteile haben einen Rechts­anspruch! – Nur, die Zahlen ist er uns schuldig geblieben. Und er hat noch etwas gesagt: Die Arbeiterkammerzahlen verwende ich nicht gerne, besonders zu Wahl­kampf­zeiten!

Herr Minister! Die Arbeiterkammer ist eine Interessenvertretung, die seriös arbeitet (Abg. Dr. Fekter: Die sozialistisch arbeitet! – Abg. Wattaul: Zwangsmitgliedschaft!), und ich sehe überhaupt keinen Grund dafür, dass Sie Zahlen der Arbeiterkammer einfach in Frage stellen, ohne gleichzeitig Ihre Zahlen auf den Tisch zu legen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte noch andere Aspekte ansprechen. Es gibt noch einen ganz großen Nach­teil dieses Gesetzes, auf den dann meine Kollegin Weinzinger sicher noch eingehen wird. Sie haben in Ihrem Regierungsprogramm ganz groß das Gender Mainstreaming verankert. Sie haben den Menschen in Österreich versprochen, dass Sie die Gesetze daraufhin anschauen werden, inwieweit sie Männern und Frauen zugute kommen. Dieses Gesetz benachteiligt Frauen noch einmal, weil mehr Frauen als Männer nicht darunter fallen. Das ist Ihnen offenbar gleich.

Ein ganz wichtiger Punkt, wo uns klar ist, dass es länger brauchen wird, diesen zu lösen, der aber dringend angegangen werden muss, ist die Tatsache, dass Lehrlinge nicht in die Bestimmungen hineinfallen. Das heißt, dass genau jene, bei denen es ganz wichtig ist, dass sie einen Berufsabschluss machen beziehungsweise nachholen können, keine Möglichkeit dazu haben, weil sie nur Vollzeit erwerbstätig sein können. Auch ein Punkt, wo dringend Handlungsbedarf besteht.

Was Sie noch mit diesem Gesetz nicht verabschiedet haben, was es aber unbedingt braucht, das sind Begleitmaßnahmen für Väter, die gefördert werden müssen, damit sie verstärkt diese Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Sonst haben wir nämlich die Situation, dass sie wieder nur von Frauen in Anspruch genommen wird, und das ist dann etwas, was den Frauen im Endeffekt auf den Kopf fällt, was zu weiteren Be­nachteiligungen führt. Hier ist ganz klarer Handlungsbedarf gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir reden aber nicht nur davon, dass das Gesetz ungerecht ist, und tun nichts. Wir haben einen Abänderungsantrag eingebracht, mit dem wir die zwei wesentlichen Kernpunkte des Gesetzes aufmachen und es zu einem gerechten Gesetz machen. Und wenn Sie ein Interesse an einem gerechten Gesetz haben, das dem überwie­genden Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich nützt, dann bitte ich Sie, diesen Abänderungsantrag zu unterstützen. Er zielt darauf ab, dass diese Rege­lung der 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Betrieb aufgehoben wird, dass also auch die restlichen 92 Prozent der Betriebe hineinfallen. Und der zweite Punkt ist, dass die dreijährige Betriebszugehörigkeit entfällt und dass damit wirklich alle Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer in diesem Gesetz erfasst sind und nicht eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen wird, so wie es derzeit der Fall ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ganz kurz noch ein Wort zum Antrag betreffend den Vaterschutzmonat, der ja auch unter diesem Tagesordnungspunkt mit behandelt wird. Wir unterstützen diesen Antrag der Sozialdemokratischen Partei, weil wir glauben, dass es gut und richtig ist, wenn Väter im ersten Monat nach der Geburt bei den Kindern sein können. Es gibt immer wieder die Diskussionen, soll es der erste Monat sein, soll er es nicht sein. Der erste Monat ist ein wichtiger, weil er auch für die Mütter ein sehr wichtiger ist. Wenn sie dann


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