Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 181

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über die Geldwäscherei zum Schmuggel mit allen anderen Dingen. – Das ist eine Ausrede! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: 30 Jahre rote Finanzminister!)

Ich möchte aber auf einen wichtigen Punkt Bezug nehmen: Wir haben einen Frist­setzungsantrag hier liegen, den Kollegin Lunacek am ersten Tag dieser Gesetz­gebungsperiode, am 20. Dezember 2002, eingebracht hat. Sie haben es seither nicht einmal der Mühe wert gefunden, diesen Antrag auf die Tagesordnung zu setzen. Das ist Fundamentalverhinderung von Diskussionen in diesem Haus, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Es sollte nicht Stil dieses Hauses sein, dass man solche Dinge, die noch dazu ganz wichtige Wahlversprechen der „Benita“, wie unsere Frau Außenministerin seit dem Wahlkampf so schön heißt, aus den letzten Tagen des Nationalratswahlkampfes sind, auf die lange Bank schiebt. Sie hat mit dieser Meldung nichts anderes gemacht, als einem interessierten Teil der Öffentlichkeit – und zwar einem Teil, der sich nicht mit dem pessimistischen Hinweis, da könne man nichts machen, das sei 30 Jahre lang schon so gewesen (Abg. Dr. Stummvoll: 30 Jahre rote Finanzminister!), abgefunden hat, sondern darum kämpft – kundzutun, dass in diesem Bereich etwas getan werden muss, also ein Versprechen gegeben

Ich zähle zu jenen – ich sage das ganz offen hier –, die sich nicht damit begnügen, dass man sagt, das sei zu schwierig, das packe man daher gar nicht an. Ich werde mich darum bemühen und dafür einsetzen, dass solche Dinge umgesetzt werden, und deswegen unterstütze ich dieses Vorhaben.

Herr Kollege Stummvoll! Wir haben einen Finanzausschuss, und es wäre sinnvoll, im Rahmen dessen darüber zu diskutieren. Der Entschließungsantrag ist nichts, was ein Problem für die Regierung darstellt. Er würde Sie nur zwingen, das Versprechen im Wahlkampf ernst zu nehmen, und würde dazu führen, dass das kleine Österreich innerhalb der Union aufsteht und sagt: Wir müssen in diesem Bereich etwas tun!

Wenn die Union sagt: Wir wollen eine Devisentransaktionssteuer!, dann ist das über­haupt kein Problem. Wir können auch als Union dabei das Außensteuerrecht verwirk­lichen. Da hat die Spahn-Studie Recht, wenn sie aussagt, dass man in Wirklichkeit gegen das Ausweichen auf Finanzplätze, wo die Steuer nicht eingehoben wird, einen Nachforderungstatbestand setzen kann.

Wer dann überhaupt wirtschaftlich in der Union nie mehr tätig sein will, keine Kontrakte führen will, der soll auf den Bahamas oder wo anders tätig sein. Aber in dem Moment, in dem er hier tätig wird, wird eine Nachbelastung in Höhe der Devisentransaktions­steuer stattfinden. Ich denke, dass die großen Handelshäuser dieser Welt auch im Wertpapierbereich dringendes Interesse hätten, sich diesen Dingen zu unterwerfen. Notabene: Das, was Sie als bestechend bezeichnet haben, Herr Kollege, ist wirklich bestechend.

Für das normale tägliche Geschäft auf den Finanzmärkten ist die Tobin-Tax kein Problem. Aber dann, wenn mit dem Ziel der Arbitrage in einer ganz kurzen Zeit­spanne – mit minimalen Margen aufgeblasenen und hohen Volumen – gehandelt wird, was für Entwicklungen, wie wir sie auf dem Ölmarkt und auf anderen Märkten mit zig Ausschlägen beobachten können, mitverantwortlich ist, haben wir alle ein Problem. Die Antwort „Tobin-Tax“ heißt, man verändert den Markt hin zu einem ordnungsgemäßen Geschäft, das natürlich auch bei Finanzprodukten stattfinden muss und soll.

Niemals wird diese Steuer ein Problem für die reale Wirtschaft sein. Die Einführung der Tobin-Tax wäre eine Chance, Gelder aufzutreiben, und damit könnten wir bei der EZA das tun, was wir seit Jahrzehnten schuldig sind, nämlich Mittel ernsthaft aufzubringen.

 


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