Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 206

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Wie lässt sich beispielsweise rechtfertigen, dass laut „Standard“ vom 14. August 2003 der neu bestellte ÖIAG-Vorstand Peter Michaelis mit allem Drum und Dran auf 680 000 € Jahresgehalt kommt?! Das sind – um die Vorstellung zu konkretisieren – unglaubliche 9 375 000 S. Damit hat er doppelt so viel wie sein Vorgänger Rudolf Streicher. (Abg. Hornek spricht mit Abgeordnetenkollegen und lacht dabei.) – Das ist leider nicht zum Lachen, Herr Kollege Hornek! (Zwischenruf des Abg. Hornek.)

Bringt Michaelis tatsächlich doppelt so viel? – Die Regierung schüttet da wahrlich ein Füllhorn aus. Aber nicht so bei der Bevölkerung: Die ArbeitnehmerInnen, arbeitslose Menschen und PensionistInnen machen da vollkommen gegenteilige Erfahrungen. Kürzungen und Verteuerungen sind die Devise für sie.

Aus meiner Sicht ist im Zusammenhang mit dem Rechnungshofbericht noch darauf hinzuweisen, dass in zwölf Unternehmen die Vorstände mehr verdienten als der Bun­deskanzler. Wenn dies in einem Privatbetrieb geschieht, hat die Politik darauf keinen Einfluss.

Abschließend noch zwei Zahlen, um die Relationen zu dem bereits besprochenen Größen aufzuzeigen und insbesondere um den handelnden Personen in der Regierung vor Augen zu führen, wie die reale Situation der Menschen ist: Das mittlere Brutto­jahreseinkommen eines Arbeiters betrug im Jahre 2001 21 070 € und das einer Arbei­terin 10 026 €.

Die SPÖ nimmt den vorliegenden Rechnungshofbericht, für dessen ausgezeichnete Ausarbeitung ich Herrn Präsidenten Fiedler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbei­tern danke, nicht zur Kenntnis. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-67 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

6. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (285 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geän­dert wird (498 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (307 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz – GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungs­gesetz) geändert werden (499 d.B.)

 


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