Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 235

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Jetzt weiß ich schon, dass die EU da unterschiedliche Richtlinien vorgegeben hat. Aber Beispiel Schwarz-Grün in Oberösterreich: Die machen das ganz, die machen sozu­sagen ein gleiches Schutzniveau für alle. Warum machen Sie das nicht? Wollen Sie jene Gruppen, die Sie vielleicht nicht so offen ansprechen wollen, etwa auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder auch auf Grund ihrer Religionsausübung Diskriminierte, verstecken? (Bundesminister Dr. Bartenstein: ... des öffentlichen Dienstes!)

Warum sagen Sie es uns nicht offen: Ein Anti-Diskriminierungsgesetz für all diese Gruppen und für alle auch ein gleiches Schutzniveau, meine Damen und Herren, das wollen Sie nicht! (Abg. Dr. Brinek: Frau Kollegin, wir orientieren uns ...!) Das ist es, was uns hier fehlt! (Beifall bei den Grünen.)

Lassen Sie es mich auf ein ganz konkretes Beispiel bringen! Bobby McFerrin ist heute schon erwähnt worden. Ich lege das um auf einen Österreicher afrikanischer Herkunft: Mike Chukwuma, der – zwei Jahre ist es, glaube ich, jetzt her – in Linz nicht in eine Disco gelassen wurde. Jetzt weiß ich schon, Frau Ministerin Gehrer meint, die Jugend­lichen – so jung ist er auch nicht mehr, aber trotzdem – sollen nicht so viel auf Parties und in Discos gehen. Aber manche tun das trotzdem gerne. Mike Chukwuma wurde nicht hineingelassen. Ab dem 1. Juli könnte er deswegen zur Gleichbehand­lungsan­waltschaft gehen.

Mir aber oder einem etwaigen schwulen Kollegen von ÖVP oder FPÖ oder einer lesbischen Kollegin von der SPÖ oder von sonst woher könnte das verwehrt werden, wenn sie zum Beispiel Händchen haltend in die Disco oder in ein Restaurant oder in ein Schwimmbad gehen wollen. Diese haben keine Möglichkeit, irgendwohin zu gehen und das einzuklagen. Das nennen Sie Gleichbehandlung?! – Meine Damen und Herren, das ist nicht Gleichbehandlung, sondern das ist neuerlich Diskriminierung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Einen positiven Punkt lassen Sie mich erwähnen, aber der ist nicht auf Ihre Arbeit zurückzuführen, sondern auf das, was die EU zum Glück hier vorschreibt, nämlich dass in der Arbeitswelt zumindest Fakten geschaffen werden. Lesbischen oder schwu­len Partner und Partnerinnen wird etwa ermöglicht, Pflegeurlaub nehmen zu können – etwas, was bisher nicht möglich war. Damit wird sozusagen ein Bewusstsein über den Angehörigenstatus von Partnerinnen und Partnern in gleichgeschlechtlichen Lebens­gemeinschaften geschaffen.

Gleichzeitig muss ich aber sagen: Bildungs-, Schulungsmaßnahmen, irgendetwas, um die Menschen dafür zu sensibilisieren, was denn Diskriminierung auf Grund des Alters, auf Grund der Religion, auch im Bereich der Geschlechtszugehörigkeit und des Rassismus heißen kann – so etwas kommt nicht vor. Auch Aufklärung an den Schulen, Maßnahmen in Unternehmen, damit die Leute verstehen, warum ein Schwulenwitz oder ein sexistischer Witz oder ein Witz über alte Menschen – und nicht nur ein Witz – diskriminierend ist, so etwas kommt in Ihrer Vorlage nicht vor. Solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, fallen nicht vom Himmel, sie gehören mit Schulungen, mit Trainings und so weiter geplant, ermöglicht und auch finanziell unterstützt. – Für all das gibt es leider nichts in diesem Gesetz.

Sogar bei den Sensibilisierungsmaßnahmen gilt also, was meine Kollegin Stoisits gesagt hat: Auch „minimal“ ist noch zu groß für das, was Sie hier getan haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.)

20.38

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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