Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 31

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

dert war, und die anderen kennen sich dabei anscheinend überhaupt nicht aus. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: So ist es!)

Das ist ein Problem, sonst wäre es doch nicht möglich, dass jemand jetzt hier wie Frau Weinziger oder Frau Haidlmayr sagt, dass es keine aktive Arbeitsmarktpolitik gibt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist eine Frechheit!) Ich muss sagen: Ich kann das gar nicht nachvollziehen. Offenbar haben Sie verschlafen, was die letzten Jahre hier geschehen ist. Sie behaupten, dass wir Arbeitslose verwalten. – Vielmehr ist es das Bestreben dieser Bundesregierung in der Koalition, möglichst wenige Arbeitslose zu haben. Wir wissen um die Arbeitsmarktlage und haben entsprechende Sorgen. Wenn Sie aber behaupten, dass die Lage in Österreich besonders schlecht ist, dann ziehen Sie doch einmal einen Vergleich mit anderen europäischen Staaten oder international! Dann werden Sie feststellen: Wir liegen hier hervorragend!

Wir bekämpfen nicht Arbeitslose, sondern wir bekämpfen die Arbeitslosigkeit! Das ist Tatsache. Wenn Sie den Ausführungen der Kollegin Silhavy folgen, geschätzte Damen und Herren von den Grünen, dann werden Sie feststellen: Es wird dort Kritik geübt, wo man Verbesserungen weiter ausweiten will, die momentan noch nicht möglich sind. Das ist verständlich. Man hat aber auch gehört – und darüber bin ich besonders froh –, dass die SPÖ hier mitgehen wird. Betreffend die Sanktionen ist es uns gelungen, wie Frau Silhavy vorher erwähnt hat, diese auf das bisher übliche Maß zurückzunehmen und auch so zu belassen. Ich teile ihre Meinung, dass diese Sanktionen überhaupt nichts gebracht hätten.

Ansonsten gibt es aber wesentliche Verbesserungen. Frau Kollegin Haidlmayr! Wenn ich sage, dass die Vermittlung von Arbeitslosen mit diesem Arbeitsmarktreformgesetz schneller, besser und effizienter gestaltet wird, so ist das selbstverständlich im Sinne der Arbeitslosen, denn kein Arbeitsloser ist bestrebt, dass er in Arbeitslosigkeit ver­bleibt, sondern dass er eine Arbeit bekommt! Die bisherigen Zumutbarkeitsbestim­mun­gen werden jetzt entfallen. Stattdessen wird die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes innerhalb einer angemessenen Zeit, nämlich innerhalb eines Viertels der täglichen Arbeitszeit, festgelegt, und im Hinblick auf die unterschiedlichen regionalen und per­sönlichen Umstände wird von dem starren Festlegen einer Grenze im Gesetz jetzt abgegangen. Die Beurteilung der Angemessenheit der Wegzeit wird jetzt unter Berück­sichtigung des Verhältnisses zwischen Wegzeit und der durchschnittlichen täglichen Normalarbeitszeit vorgenommen und hebt die Entfernungsregelung, wie sie bisher üblich war, auf.

Der Berufschutz wird ebenfalls in einen Entgeltschutz geändert, und dazu muss ich Folgendes sagen: Ein Berufsschutz hat, wenn der entsprechende KV schlecht ist und wenig bezahlt wird oder gar keiner besteht, überhaupt keinen Sinn! Wichtig ist, dass man eine Entgeltsicherung hat, und ein Entgeltschutz wird jetzt eingeführt, und zwar für die ersten 120 Tage in der Höhe von 80 Prozent des zugrunde liegenden Entgelts. Das sind 80 Prozent des vorherigen durchschnittlichen Verdienstes; für die restliche Zeit gelangen 75 Prozent zur Auszahlung.

Der Berufsschutz wird weiterhin für 100 Tage bestehen, das wird auch so festgelegt, und in der Regel wird die Wiederaufnahme einer Beschäftigung im bisherigen Tätig­keitsbereich innerhalb dieser Zeit möglich sein. Durch die Beschränkung dieses Berufsschutzes auf 100 Tage verringert sich die Gefahr des Entstehens beziehungs­weise der Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit. Das ist der Sinn und Zweck, und das ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik, sehr geehrte Damen und Herren!

Eine Verbesserung der Betreuungspflicht wurde ebenfalls heute schon angesprochen. In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, dass dieser dreijährige Fortbezug von Arbeitslosengeld in Form der Notstandshilfe und im Fall der Pflege von Angehörigen in


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite