Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 66. Sitzung / Seite 32

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Form von Pflegegeld der Stufe 3 – bisher war Pflegestufe 4 vorgesehen – gebührt, sofern eine Weiterversicherung durch die Pensionsversicherung erfolgt. Der Betreu­ungsplan – und das wurde ebenfalls von den meisten der Vorredner positiv bewertet – wird im AMS-Gesetz jetzt gesetzlich verankert.

Auf Grund der Lage auf dem Lehrstellenmarkt werden ebenfalls bewährte Maßnahmen der Jugendausbildungssicherung wie Lehrgänge gefördert und aufrechterhalten. Außerdem ist die verpflichtende Ausstellung eines Dienstzettels für freie Dienst­verhält­nisse als Informationsgrundlage für die Rechte und Pflichten aus diesen Arbeits­verhältnissen in dieses Arbeitsmarktreformgesetz integriert, und ich glaube, dass das eine gute und richtige Sache ist. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.09

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­mel­det hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


16.09

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Dieses Arbeitsmarktreformpaket – und natürlich bekenne ich mich zu diesem Titel, verehrte Frau Abgeordnete Silhavy! – ist ein bahnbrechendes Reformpaket und schreibt ein neues Kapitel vor allem in Sachen Zumutbarkeit.

Lassen Sie mich eingangs einige Sätze zur Situation auf dem Arbeitsmarkt formulieren, ohne lediglich auf Arbeitslosenzahlen einzugehen! – Österreich ist in der glücklichen Lage, einen relativ flexiblen Arbeitsmarkt zu haben, und zwar nicht erst, seitdem ich Verantwortung als Arbeitsminister trage. Das kommt uns zugute. Die Dynamik dieses Arbeitsmarktes ist hoch, eine Dynamik, die auch dadurch zum Ausdruck kommt, dass – natürlich einschließlich Saisonbeschäftigungen – etwa jeder zweite Job pro Jahr neu besetzt wird und damit die Wahrscheinlichkeit besteht, dass Menschen, die in Arbeitslosigkeit geraten, auch relativ rasch wieder in Arbeit kommen, entweder selbst oder mit Unterstützung durch das AMS; der Weg ist dann sekundär, Hauptsache es klappt!

Wir befinden uns in einer deutlich besseren Situation als beispielsweise Deutschland, Frankreich und die meisten anderen EU-Mitgliedstaaten. In Wirklichkeit sind die deutschen Arbeitsmarktreformen, die unter dem Titel Hartz 1 bis Hartz 4 laufen, Nach­vollzüge dessen, was in Österreich über die Jahre entwickelt wurde. Nicht ohne Grund war die Hartz-Kommission auch vielfach bei uns und beim AMS in Österreich und hat – was völlig in Ordnung ist – das, was bei uns gut funktioniert, in diese deutschen Reformpakete mit übernommen.

Das kommt letztlich auch dadurch zum Ausdruck, dass wir in Österreich jetzt schon für arbeitslos gewordene Menschen eine Vermittlungsdauer von durchschnittlich rund 100 Tagen haben. Diese Regierung, das Kabinett Schüssel II, hat es sich zum Ziel gesetzt, auf 90 Tage herunterzukommen. In Deutschland ist diese Dauer weit, weit höher.

Nochmals: Ich möchte an dieser Stelle gar nicht so sehr die Arbeitslosenzahlen, sondern vor allem die Arbeitsmarktflexibilität in den Vordergrund rücken.

Gleichzeitig ist es uns in Österreich gelungen, mit den Zielgruppen besonders erfolg­reich zu agieren: Es wird deutlich mehr für Frauen und deren Arbeitsmarktprobleme getan als für Männer. Auch mit der Zielgruppe junge Menschen sind wir erfolgreich unterwegs. Gott sei Dank, letztlich auch dank der Maßnahmen, die gesetzt wurden, ist die Jugendarbeitslosigkeit rückläufig, sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger, und


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