Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 164

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Problem, sehr geehrte Damen und Herren –, um beispielsweise die aus dem Einsatz­spektrum Verkehrsunfall entstehenden finanziellen Belastungen der Feuerwehr auch nur annähernd abzudecken. Noch dazu – das wissen Sie auch sehr genau – ist betreffend die Mittel aus dem Katastrophenfonds festzustellen, dass diese von 2002 auf 2003 für Feuerwehren um stolze 15 Prozent gekürzt wurden.

Die Rettungsorganisationen erhalten im Gegensatz dazu gemäß Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz aus 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern, und das ist auch gut so, wie ich meine. Eine ähnliche Regelung sollte auch für die Finanzierung der Infrastruktur der Feuerwehren getroffen werden.

Viele Feuerwehrmitglieder und -experten sagen: Bei der Rettung geht es, warum geht das eigentlich nicht auch bei den Feuerwehren? – Und wir halten die Mehrwertsteuer-Befreiung für Anschaffungen von Feuerwehren für den einzig vertretbaren Weg. Auf diese Weise wird der Steuerzahler nicht belastet und die Finanzlage der Feuerwehren entscheidend entspannt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Im Durchschnitt werden österreichweit in nur einem Jahr etwa 50 bis 60 Millionen € für die Beschaffung von Feuerwehr­fahrzeugen und -gerätschaften aufgewendet, davon entfallen allein 10 bis 12 Mil­lionen € auf die Umsatzsteuer.

Wenn man die Feuerschutzmittel aus Versicherungssteuer und die Katastrophen­fondsmittel-Anteile aus den direkten Steuern, die in einem Jahr um die 72 Millionen € betragen, zusammenzählt, fließt also eine beträchtliche Summe zurück in den Steuertopf. Also muss jeder sechste Euro, der von den Freiwilligen Feuerwehren eingenommen wird beziehungsweise den sie an Förderung bekommen, gleich wieder dem Finanzminister als Mehrwertsteuer abgeliefert werden.

Finanzminister Grasser hat in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage im Juli 2001 ausgeführt, dass die Mehrwertsteuerbefreiung von Rettungsorganisationen über den Weg von Beihilfen aus gesetzlichen Gründen möglich ist – Punkt! –, für Feuerwehren aber aus anderen gesetzlichen Gründen nicht möglich sei. – Deshalb fordern wir, dass die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Feuerwehren den Rettungsorganisationen gleichgestellt werden.

Das ist eine höfliche, aber bestimmte Aufforderung an die Regierung, sich auch auf europäischer Ebene für die Ergänzung der geltenden Rechtslage der Mehrwert­steuer­befreiung für Freiwillige Feuerwehren einzusetzen. Es ist aber auch eine Aufforderung an die Regierung, die geltende Rechtslage auf nationaler Ebene im Sinne der Mehrwertsteuerbefreiung der Freiwilligen Feuerwehren zu ändern.

Hohes Haus! Wir wollen diese Maßnahmen dabei aber nicht nur auf die Feuerwehren beschränken, auch Wohlfahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen sollen bei ihren notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer befreit werden.

Folgendes sei aber ganz klar festgestellt: Eine Erhöhung der Feuerschutzsteuer, wie dies von verschiedenen Seiten gefordert wird, kommt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten nicht in Frage, weil die Österreicherinnen und Österreicher ohnehin bereits jetzt unter einer sehr hohen Steuerbelastung leiden.

Bereits eine einfache Änderung des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere des § 2, der diese freiwilligen gemeinnützigen Organisationen als Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Mehrwertsteuerzahlung verpflichtet, wäre ein wesentlicher Schritt zur Stärkung dieser Organisationen. Eine Änderung könnte dann den genannten Organi­sationen den Vorsteuerabzug oder die Mehrwertsteuerrückerstattung zubilligen.

 


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