Zum
Entschließungsantrag der SPÖ möchte ich feststellen, dass es schon einigermaßen
unverständlich ist, wenn Sie von der SPÖ im Ausschuss einem Entschließungsantrag
von uns zustimmen, laut dem beabsichtigt wird, zu überprüfen, wie man die finanzielle
Situation der Feuerwehren besser stellen könnte, jetzt aber, obwohl Sie im
Ausschuss unserem Antrag zugestimmt haben, wieder einen anderen Entschließungsantrag
einbringen, mit dem Sie auf Ihren ursprünglichen Entschließungsantrag zurückgehen,
nämlich dass man nach wie vor versuchen sollte, die Rückerstattung der Mehrwertsteuer
zu ermöglichen – wissend von Ihrer Seite, dass das EU-rechtlich ganz einfach
nicht geht. (Abg. Heinzl: Das
stimmt ja gar nicht!)
Wir stehen aber nicht an, Möglichkeiten zu suchen, um die entsprechenden Mittel aufzubringen, die für die Feuerwehren notwendig sind. Deswegen können wir Ihrem Entschließungsantrag nicht beitreten. Wir denken, dass wir alles unternommen haben und alles unternehmen, um die Finanzierung der Feuerwehren, die unserer Überzeugung nach absolut wichtig und notwendig sind, sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
15.59
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Heinzl. 2 Minuten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am
Wort.
15.59
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die rund 325 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner Österreichs riskieren Tag für Tag ihre Gesundheit, ihr Leben. Sie müssen jederzeit bereit sein, zu retten, zu bergen, zu helfen. Und es ist einfach unsere Pflicht, nicht nur in Sonntagsreden die Feuerwehren zu unterstützen, sondern ihnen auch finanziell, so gut es geht, zu helfen und sie zu unterstützen.
Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren, Wohlfahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwendigen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.
Dabei soll zumindest eine Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Rettungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.
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(Beifall bei der SPÖ.)
16.01