Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 115

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Zum Entschließungsantrag der SPÖ möchte ich feststellen, dass es schon einigerma­ßen unverständlich ist, wenn Sie von der SPÖ im Ausschuss einem Entschließungs­antrag von uns zustimmen, laut dem beabsichtigt wird, zu überprüfen, wie man die finanzielle Situation der Feuerwehren besser stellen könnte, jetzt aber, obwohl Sie im Ausschuss unserem Antrag zugestimmt haben, wieder einen anderen Entschließungs­antrag einbringen, mit dem Sie auf Ihren ursprünglichen Entschließungsantrag zurück­gehen, nämlich dass man nach wie vor versuchen sollte, die Rückerstattung der Mehr­wertsteuer zu ermöglichen – wissend von Ihrer Seite, dass das EU-rechtlich ganz ein­fach nicht geht. (Abg. Heinzl: Das stimmt ja gar nicht!)

Wir stehen aber nicht an, Möglichkeiten zu suchen, um die entsprechenden Mittel auf­zubringen, die für die Feuerwehren notwendig sind. Deswegen können wir Ihrem Ent­schließungsantrag nicht beitreten. Wir denken, dass wir alles unternommen haben und alles unternehmen, um die Finanzierung der Feuerwehren, die unserer Überzeugung nach absolut wichtig und notwendig sind, sicherzustellen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Heinzl. 2 Minu­ten Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


15.59

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Die rund 325 000 Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmänner Österreichs riskieren Tag für Tag ihre Gesundheit, ihr Leben. Sie müssen jederzeit bereit sein, zu retten, zu bergen, zu helfen. Und es ist einfach unsere Pflicht, nicht nur in Sonntagsreden die Feuerwehren zu unterstützen, sondern ihnen auch finanziell, so gut es geht, zu helfen und sie zu unterstützen.

Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Gaßner, Heinzl, Marizzi, Kolleginnen und Kollegen zur Rück­erstattung der Mehrwertsteuer für Feuerwehren und Wohlfahrtsorganisationen bei der Anschaffung neuer Gerätschaften

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Regierungsvorlage die erforderlichen rechtlichen Grundlagen mit der Zielsetzung zu erarbeiten, um die Feuerwehren, Wohl­fahrtsorganisationen und andere freiwillige gemeinnützige Organisationen bei notwen­digen Investitionen von der Mehrwertsteuer zu befreien.

Dabei soll zumindest eine Analogie hergestellt werden zu den Regelungen für die Ret­tungsorganisationen, die Umsätze im Bereich der Krankenbeförderung tätigen, wonach diese gemäß § 6 Abs. 1 Ziffer 22 UStG 1994 von der Umsatzsteuer befreit, aber nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, allerdings nach § 2 Abs. 2 des Gesundheits- und Sozialbeihilfengesetzes 1996 Beihilfen im Ausmaß der nicht abzugsfähigen Vorsteuern erhalten.

*****

(Beifall bei der SPÖ.)

 


16.01

 


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