Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 79. Sitzung / Seite 123

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16.09

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte, ehrlich gesagt, nicht in der Haut des Herrn Neudeck stecken (Abg. Walch: Die wäre Ihnen auch zu groß! – Heiterkeit bei den Freiheitlichen), in jemandes Haut, der eigentlich aus einer Partei kommt, die immer wieder für Ordnung und Rechtschaffenheit eingetreten ist. Ich möchte auch nicht in deiner Haut stecken, liebe Kollegin Wolfmayr. Du bist sicher guten Willens, musst aber jetzt irgendwie je­manden decken und weißt genau, dass das sehr schwer wird. Also du hast eine Aufga­be bekommen, die ich nicht haben möchte.

Ich habe jetzt den besagten Rechnungshof-Rohbericht hier. (Abg. Scheibner: Wo haben Sie den her?) Den habe ich mir sehr gut durchgelesen, und Sie könnten mir jetzt irgendeine Seite sagen, die ich aufschlagen soll – die können Sie ganz frei wählen –, und ich lese Ihnen dann dementsprechend entweder irgendeine Unregelmäßigkeit in der wirtschaftlichen Abwicklung vor oder eine Gesetzesverletzung oder irgendeine Ausgabe jenseits von Gut und Böse. (Abg. Scheibner: Woher haben Sie den Roh­bericht?) Also irgendwelche Unappetitlichkeiten finden sich haufenweise, in Hundert­schaft.

Aber ich habe für Sie da drei oder vier Beispiele herausgesucht, und ich habe ganz absichtlich keine spekulativen oder spektakulären Beispiele gewählt, sondern solche, die die Zeitungen gar nicht haben wollen, einfach deshalb, weil ich Ihnen auch dar­stellen möchte, dass hier System dahinter ist. (Abg. Scheibner: Wo haben Sie den Rohbericht her?) Es ist ja nicht so, dass es da irgendwelche Spitzen gibt, und wenn man die korrigieren kann, dann ist alles in Ordnung. Da wimmelt es wirklich, da sind so viele Beispiele von Unregelmäßigkeiten dicht beisammen. Da können Sie jetzt selbst urteilen.

„Der Rechnungshof stellt fest, dass für“ eine bestimmte „Ausstellung eine Genehmi­gung des Bundesministeriums erforderlich und die Gebarung als Bundesgebarung zu verrechnen gewesen wäre. Der noch offene Betrag von 22 000 Dollar ist in der Bilanz des Kunsthistorischen Museums nicht enthalten.

In dem dem Nationalrat und dem Bundesrat vorgelegten Kulturbericht der Bundesre­gierung über das Jahr 1999 wurde diese Ausstellung nicht erwähnt.“

Was sollen wir denn da noch auf einen Endbericht warten? – Ich bin überzeugt davon, dass das im Endbericht gar nicht korrigiert werden kann. Sie können selbst nach­schauen, ob diese Ausstellung im Kulturbericht des Nationalrates und des Bundesrates erwähnt ist.

Das heißt für mich: Wir können natürlich einiges an versuchter Konstruktion der Glät­tung erwarten, man kann hier wahrscheinlich auch bügeln, aber man kann diese tiefen Falten, diese Furchen, diese Risse, die da eigentlich vorhanden sind, nicht mehr korri­gieren. Da bin ich ganz sicher.

Ein zweites Beispiel: „Vom Kunsthistorischen Museum wurde kein Arbeits- und Budget­programm für vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 1999, ausgearbeitet und in weiterer Folge weder vom Kuratorium noch vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten genehmigt.

Der Rechnungshof bemängelt, dass die Bestimmungen des § 8 Abs. 1 des Bundes­museen-Gesetzes ... nicht eingehalten wurden.“ – Auch eigentlich relativ „harmlos“. „Nur“ eine Gesetzesverletzung.

Oder ein drittes Beispiel: Im „Kunsthistorischen Museum wurde ... ein Betrag von 92 145 € gebucht. Trotz mehrfacher Urgenzen des Rechnungshofes konnten vom Kunsthistorischen Museum keine Belege über diesen Betrag vorgelegt werden.“ 

 


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