Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 86. Sitzung / Seite 20

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stimmungen entzogen worden sind, die in anderen vergleichbaren Demokratien ein­fachgesetzlich geregelt sind, wo sich dann der Bürger an das Höchstgericht wenden kann, wenn er glaubt, in einem verfassungsmäßig gewährleisteten Recht verletzt oder in anderen Bereichen benachteiligt zu sein.

Diesen Vorteil des Bürgers gegenüber dem Nachteil, den er früher hatte, nunmehr als Verwaltungschaos darzustellen, halte ich schlicht und einfach für nicht aufrechterhalt­bar. (Abg. Öllinger: Politisches Chaos!)

Herr Kollege Öllinger, ich darf Sie auch daran erinnern, dass Sie sich zum wiederholten Mal irren. Bei der Vorstellung der Pensionsreform 2003 und als ich sie präsentiert habe, wurde das von mir nicht als endgültiger Schlussstein der Pensionsreform be­zeichnet – die entsprechenden Videoaufnahmen sind ja für jeden im Parlament und auch beim ORF zu beziehen, sodass das kontrolliert werden kann. Ich habe gesagt, dass nunmehr die Stunde der Parlamentarier kommt.

Während sich die Opposition vorbereitet hat, Demonstrationen zu organisieren, haben die Regierungsparteien und die Abgeordneten von den Regierungsparteien bewiesen, wozu ein selbständiges Parlament in der Lage ist, und haben erhebliche Verbesserun­gen im Interesse der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt. (Abg. Silhavy: Das ist eine Unterstellung! Das ist ungeheuerlich! – Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Ich bin über­zeugt davon, dass auch die Bürgerinnen und Bürger die Absenkung des derzeitigen 10-Prozent-Deckels auf 5 Prozent und die Nachzahlungen als Leistungen des österrei­chischen Parlaments goutieren werden – und nicht auf die Unkenrufe, die von Seiten der Opposition zu diesem Bereich kommen, hören werden.

Aber so ist es, sehr geehrte Damen und Herren: Auf der einen Seite gibt es welche, die verhandeln und Ergebnisse erzielen und auch hier im Parlament zu diesen Ergebnis­sen stehen, und auf der anderen Seite gibt es welche, die wissen, dass es Sachzwän­ge auch im Pensionsbereich gibt, und die aus gutem Grund für ihre Fraktion, für ihre Interessenvertretung eigene Konzepte zur Pensionsharmonisierung dargestellt haben, die aber dann, wenn es um die entsprechende Verbesserung geht, nicht mehr dabei sein wollen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Herr Kollege Öllinger! Solange ich Regierungsverantwortung habe, werde ich das, was ich als Parlamentarier auch immer verlangt habe, nämlich von Seiten der Regierung eine faire Information zu bekommen, in meinem Haus einhalten. Auch wenn ich man­che Berechnungen, die schon von einer nicht mehr gültigen Rechtslage ausgehen, schlicht und einfach für nicht nachvollziehbar halte, werde ich, wenn von Abgeordneten an mich die Bitte gerichtet wird, Berechnungen anzustellen, diese machen. Aber eines sollte man aus mathematischer Sicht auch klar feststellen: 19,8 Prozent und weniger sind mit Sicherheit nicht die 23 und 24 Prozent, die in der öffentlichen Darstellung im­mer wieder aufgetaucht sind, sondern deutlich weniger. Die 3 Prozent beziehungs­weise 4 Prozent Unterschied machen für den Steuerzahler, wenn er 20 Jahre eine Pension bezieht, eine erhebliche Menge Geld aus, das in seiner Brieftasche bleibt und nicht nur auf dem Papier steht.

Gräuelmärchen von 40 und 50 Prozent Verlust, wie Sie in den Wahlkampfbroschüren zu finden sind, haben es einfach verlangt, dass man auch von Seiten der Regierung der Bevölkerung die tatsächliche Sachlage darstellt. (Abg. Mandak: So, wie Sie sie halt darstellen!) Herr Kollege Öllinger, ich werde nicht müde werden, der Bevölkerung die tatsächliche Rechtslage und ihre tatsächliche Zukunft darzustellen, und werde den Raum nicht allein für Wahlplakate von anderen freigeben. Auch das ist die Aufgabe eines Bundesministers: der Bevölkerung zu sagen, wie es in dieser Republik wirklich weitergeht, und sie nicht durch Wahlbroschüren von der einen oder anderen Gruppie­rung verunsichern zu lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

 


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