sungsvertrag beschließen. Im Ausschuss der Regionen des Europäischen Parlaments, dem ich zwei Jahre lang als Vertreterin des Österreichischen Städtebundes angehören durfte, haben wir uns in vielen Abänderungsanträgen für den Föderalismus – über den ich heute auch sprechen möchte –, für die Autonomie der Länder und der Gemeinden eingesetzt, besonders ab dem Jahr 2001, als der Konvent seine Arbeit aufgenommen hat.
Bemerkenswert ist, dass, obwohl am europäischen Verfassungsvertrag auch stark zentralistisch organisierte Länder mitgearbeitet haben, die zukünftige EU-Verfassung der kommunalen Selbstverwaltung einen höheren Stellenwert zuerkennt als die österreichische Bundesverfassung. Im Verfassungsvertrag wird erstmals in der Geschichte der EU die regionale und lokale Selbstverwaltung ausdrücklich respektiert. Das zu erreichen war nicht immer leicht, da der kooperative Föderalismus unter Einbeziehung der Gemeinden in Österreich weiter entwickelt ist als in den meisten anderen europäischen Ländern.
Ich erinnere mich noch sehr gut an die Einbringung eines Abänderungsantrages der Landeshauptleute von Tirol und Südtirol, der sich auf die für uns so wichtige Kompetenz für das Wasser bezog. Nach einigen Diskussionen im Ausschuss der Regionen haben wir unseren Abänderungsantrag durchgebracht: Wasser bleibt in österreichischer Hand. Das ist gerade für die Länder, in denen sehr viel Wasser fließt, sehr wichtig. Das Einstimmigkeitsprinzip gibt es ja nur noch in wenigen Bereichen, aber eben auch in Bezug auf das Wasser. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)
Im Verfassungsvertrag wird auch klargestellt, dass europäische Gesetze die Daseinsvorsorge wie zum Beispiel die Gesundheit, den Nahverkehr und die Abfallbeseitigung unberührt lassen und die Entscheidungen weiterhin den einzelnen Mitgliedstaaten obliegen. Die Grenz- und Bergregionen werden in der neuen Verfassung besonders berücksichtigt, was für Tirol, aber besonders für Osttirol von großer Bedeutung ist. In Zukunft wird es ein Strukturprogramm für die Grenz- und Bergregionen geben.
Österreich hat sich in vielen Bereichen
durchgesetzt, und daher möchte ich mich ganz besonders bei den Verhandlern
bedanken, insbesondere bei unserem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. –
Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
13.02
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Schüssel. – Bitte.
13.02
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Herr Präsident! Ich möchte noch einmal auf die Frage der Urheberschaft bezüglich der europäischen Volksabstimmung eingehen. Ich habe mich nach der Fernsehübertragung gemeldet, weil man jetzt die Dinge auch in diesem Forum offener austragen kann und ich auch die Fernsehzeit der anderen Fraktionen nicht in irgendeiner Weise beschneiden wollte.
Die Wahrheit ist – und das möchte ich hier schon einmal ausbreiten –: Im Jahre 1996 – da war ich Außenminister – bei der vorletzten Regierungskonferenz, als es um den Vertrag von Amsterdam gegangen ist, gab es eine gemeinsam Initiative Österreichs und Italiens. Ich glaube, der italienische Außenminister war damals Lamberto Dini.
Wir haben damals drei Punkte, drei Elemente vorgeschlagen:
Erstens die verbindliche Verankerung der Grundrechte in der Europäischen Verfassung. Das ist mittlerweile durch die Herzog-Kommission und so weiter, jetzt auch durch diesen Verfassungsvertrag Wirklichkeit geworden.