Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 265

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Es ist nun vorgesehen, dass Personen, die durch eine strafbare Handlung in ihrer se­xuellen Integrität verletzt worden sein könnten, berechtigt sind, im Vorverfahren nach Möglichkeit von einer Person des gleichen Geschlechts vernommen zu werden. Gera­de für Frauen bedeutet die Einvernahme nach sexuellen Übergriffen eine große Hürde, die sie bewältigen müssen. Ab In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung können sie die Beantwortung von Fragen, die sie für unzumutbar halten, verweigern, ebenso können sie den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Hauptverhandlung verlangen.

Der Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung wird eine große Erleichterung für die Betroffenen sein. Bereits ab dem Jahr 2006 muss die Polizei die Verbrechensopfer bei der ersten Vernehmung über ihre Opferrechte informieren. Das bedeutet konkret, dass Opfer nicht mehr allein gelassen werden, und das ist gut so. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

22.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


22.46.46

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen Minis­ter! Diesem Paket heute umfasst eigentlich eher atypisch auf Grund einer getroffenen Vereinbarung, damit das mit behandelt wird, auch die Thematik der Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus. Gerade jetzt im Gedenkjahr muss ich mit großem Bedauern feststellen, dass es – doch eines der schwärzesten Kapitel der Zweiten Republik – nicht gelungen ist, einen entsprechenden, vor allem dem Gedenkjahr gezie­menden Umgang gemeinsam festzulegen.

Ich darf darauf hinweisen, dass wir bereits im Februar 2004 einen Entschließungsan­trag eingebracht haben. In einer langen Reihe von eher sehr merkwürdigen Behand­lungen wurde dieser Antrag immer wieder vertagt. Letztlich ist es gelungen, dass es zu einer Beschlussfassung kommt, allerdings im ablehnenden Sinn. Daher steht er auch heute zur Diskussion.

Worum geht es? – Ich darf vielleicht den Entschließungsantrag noch einmal kurz zitie­ren und darauf hinweisen, dass es um die Geschehnisse des Februar 1934 geht, in denen eine Reihe von Widerstandskämpfern, von Patrioten versucht haben, gegen den Putsch, gegen die Sperre des Parlaments und die daraus resultierenden Konsequen­zen, gegen diesen Anschlag auf die Demokratie, der auch eine der Grundlagen der Schwächung der Republik war im Hinblick auf die dann darauf folgenden nationalsozi­alistischen Gräuel, anzugehen. Damit ist in einer Art und Weise umgegangen worden, die eines Rechtsstaats nicht würdig ist.

Ich darf darauf hinweisen, dass Bundeskanzler Dollfuß damals in einer Art und Weise gehandelt hat, die auch in kriminalpolitischem Sinne als Mord zu bezeichnen ist. Ich denke, dass man sich in diesem Gedenkjahr der Republik dieser Thematik stellen sollte. Ich darf Sie wirklich ersuchen, auffordern, Stellung zu beziehen und nicht mehr oder weniger zu verdrängen, wie mit diesen Opfern umgegangen worden ist.

Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob das alle wissen, aber es war so, dass es letztlich auch darum gegangen ist, ein Exempel zu statuieren, unter anderem auch dadurch, dass man das Kriegsrecht über die Zeit der Revolution hinaus verlängert hat, um standgerichtliche Urteile an Menschen zu vollziehen, die schwer verletzt waren. Es waren 21 Standgerichtsurteile, die damals um den 12. Februar herum verhängt worden sind. Ich darf nur Koloman Wallisch nennen, Emil Swoboda, Karl Münichreiter. Das sind Vorfälle, die seitens der Regierung, der ÖVP und auch von Ihrer Seite, Frau Mi­nister, noch keine Entschuldigung erfahren haben.

 


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