Wir bekennen uns dazu, weil wir nicht nur dieser Forderung der EU nachkommen, sondern damit ein Bekenntnis zu Qualitätssicherung und natürlich auch zu Wirtschaftlichkeit abgeben.
Es gibt internationale Erfahrungen, so ist zum Beispiel in Schweden die Qualitätssicherung um 20 Prozent gestiegen, das wissen Sie, aber auch hinsichtlich der Transparenz der wirtschaftlichen Entscheidungen. – Da stimme ich der Frau Abgeordneten Moser zu. Ein Konzessionskataster würde gerade den ausländischen Unternehmen nützen. Wir in Niederösterreich wissen, dass wir eine Aufzeichnungspflicht und eine Auskunftspflicht haben, denen wir gerne nachkommen.
Da wir gerade heute den Tag der AK erlebt haben, an dem es um die Fahrpreisgestaltung der Bundesbahnen gegangen ist, müssten wir, glaube ich, den Reformwillen innerhalb der SPÖ nur an die richtige Adresse richten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
19.31
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Kukacka. – Bitte.
19.31
Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte ganz kurz auf Folgendes hinweisen: Die heutige Novelle zum Kraftfahrliniengesetz ist der Auftakt zu einer umfassenden Nahverkehrsreform, die wir vorhaben, da wir uns auch im Regierungsprogramm zur Qualitätsoffensive im öffentlichen Verkehr bekannt haben.
Es geht hier darum, einen entsprechenden Kundennutzen für die Pendler und für den Berufsverkehr zu entwickeln, nicht darum, irgendwelche abstrakten Organisationsreformen durchzuführen. Aber selbstverständlich setzt eine solche Qualitätsoffensive auch entsprechend moderne und leistungsfähige Strukturen und Organisationsformen voraus. Und genau das schaffen wir.
Wir sind wiederholt darauf hingewiesen worden, sowohl vom Rechnungshof als auch von der Europäischen Kommission, dass es bei uns keinen ausreichenden Wettbewerb bei der Konzessionsvergabe gibt, sondern nur eine automatische Verlängerung der Konzessionen, dass es zu wenig Transparenz bei diesen Verfahren gibt und dass es zersplitterte Kompetenzen im Nahverkehr zwischen Bund, Ländern und Gemeinden in diesen Fragen gibt. All das wollen und werden wir bereinigen. Wir sind hier auf einem guten Weg.
Ich bin überzeugt davon, dass wir uns auch darüber mit den Ländern und Gemeinden einigen werden und dass wir damit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch der Kunde, dass auch der Pendler Nutznießer dieser Reform sein wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.33
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Novellierung des Kraftfahrliniengesetzes wird mit der Klarstellung einiger von der Europäischen Kommission kritisierter Regelungen begründet. Allerdings haben wir – so wie auch zahlreiche Experten – den Eindruck