Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 95

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Der Rechnungshofbericht ist demgemäß kein Entlastungsdokument, sondern lässt die zentralen Fragen weiter offen beziehungsweise wirft zusätzlich neue auf. Plötzlich hat das Stück einen anderen Charakter. Der zweite Akt bewegt sich plötzlich weg vom Minister, der sich das Geld hat zustecken lassen. Der zweite Akt handelt doch plötzlich davon, dass dann, wenn das überprüft wird, was der Vorgang rund um sich aufwirft, nämlich steuerliche Fragen in diesem Fall – mehr nicht, okay –, nicht mehr ausge­schlossen werden kann, dass Beamte und Weisungsuntergebene in dieser Sache von oben herab in eine bestimmte Haltung hineingetrieben wurden – im schlimmsten Fall, sage ich –, um eine bestimmte Rechtsmeinung zu vertreten.

Was diesen Verdacht meiner Auffassung nach zusätzlich erhärtet, das ist doch, dass beide Finanzämter eine völlig unterschiedliche Herangehensweise in der steuerrecht­lichen Auslegung gefunden haben – nicht bloß deshalb, weil das eine für einen bestimmten Bereich zuständig ist und das andere für einen anderen, das wissen wir schon, sondern auch in der grundsätzlichen Beurteilung und Analyse des Falls. Und da stimmt ja etwas nicht, und zwar insbesondere dann, wenn am Schluss bei beiden herauskommt – auf irgendwelchen Umwegen, ich verkneife mir das Wort „Irrwegen“ –, dass jeweils keine Steuerpflicht besteht. – So weit, so schlecht, beziehungsweise so weit, so gut, möchte man meinen.

Aber es gibt ja – und darauf verweist auch der Rechnungshof und nicht bloß wir allein – in der Lehre ganz andere Meinungen, völlig divergente Meinungen, zueinander diametral stehende Meinungen. Auch darauf wird hier verwiesen!

Als das Finanzministerium aufgefordert worden ist – vom Rechnungshof, nicht von uns –, das Ganze vorzulegen, um einmal Vergleichsfälle demonstrieren zu können, stellte sich heraus, dass entgegen bisherigen Aussagen überhaupt keine schriftlichen Rechtsauskünfte vorgelegen haben. Man hat sich nicht einmal so weit festgelegt, weil man sich in der Interpretation durchgeschwindelt hat, weil man für diese Art der Interpretation auf Kommentare aus der Bundesrepublik Deutschland aus was weiß ich wie vielen Jahrzehnten zurückgreifen musste, die nicht einmal mehr Gültigkeit haben, weil die Bücher schon längst aus dem Verkehr gezogen wurden.

Das ist ja ein unglaublicher Vorgang! Und all das wird hier – natürlich in der Sprache des Rechnungshofes – bestätigt. Es wird bestätigt! All das hätte Thema im Ausschuss sein sollen, aber Sie haben mit Ihrer Art und Herangehensweise und selbstverständlich mit Ihrer demokratischen Mehrheit letztlich doch verhindert, dass diese Fragen so aufs Tapet kommen können und auch von den entsprechenden Personen beantwortet werden können.

Ich ziehe einen Strich. Wir sind im dritten Akt und hier im Haus. Und da dreht sich die Sache ja weiter.

Wenn das alles so wäre, wie ich befunden habe – und dem haben Sie jetzt wenig entgegenzuhalten gehabt –, wenn nämlich selbst der Rechnungshof so befundet (ironische Heiterkeit des Abg. Dr. Lopatka) – das ist ein harter Befund; ich weiß gar nicht, was da so witzig sein soll, Herr Kollege Lopatka –, dann wäre es doch logisch gewesen, dass, wenn es das Institut nach § 42 gibt, Auskunftspersonen zu laden, jene geladen werden, die vielleicht zu der Sache noch etwas beitragen können.

Wen haben Sie geladen – in einem Fall mit unserer Zustimmung, zu Recht, weil wir diese Person auch wollten –? Wen haben Sie geladen? Ich lasse die Namen weg, ich will das so beibehalten. – Diesen obersten Beamten, der im Übrigen später – siehe da! – zum Generalsekretär bestellt wurde, und einen Sektionschef, aber eben nicht irgendeinen, sondern jenen Sektionschef – ich glaube, das werden Sie jetzt ohnehin einsehen, und ich will das jetzt nicht weiter auswalzen dieses Umstandes wegen –, der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite