Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 249

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22.21.14

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Für einen doch sehr parteipolitisch motivierten Redebeitrag ist Gesundheitspolitik eigentlich kein geeignetes Thema. Das wird uns in keiner Weise weiterbringen, denn das ist ein besonders schwieriges Thema. Auf der einen Seite die Finanzierung, die auf Grund der medizinisch-technischen Entwicklung natürlich eine immer größere Herausforderung wird; auf der anderen Seite der leider – und das wäre wohl eine ausführliche Debatte zu einer günstigen Uhrzeit wert – immer schlechtere Zustand vor allem unserer jungen Leute auf Grund der zivilisatorischen Bedingungen, die eben für die Entwicklung nicht nur gut wirken. Aber dafür ist heute Abend nicht mehr die Zeit.

Ich werde mich also jetzt auf das, was letztes Mal im Gesundheitsausschuss sachlich verhandelt worden ist, konzentrieren und da vor allem, da es sich bei den vier Anträgen beinahe ausschließlich um Konsensmaterien handelt, zu jenem Punkt Stellung neh­men, der eine gewisse politische Herausforderung bedeutet hat. In der Gesundheits­politik ist man ja auch mit starken Standesvertretungen konfrontiert. Man muss also gesundheitspolitische Ziele mit dem politisch Möglichen und Machbaren in Einklang bringen. Und da geht es eben speziell um das Apothekengesetz.

Der eine Punkt ist eine Anpassung an eine EU-Richtlinie, die es uns eben nicht gestattet, bei der Zulassung von Apotheken an der Staatsbürgerschaft anzuknüpfen, sondern – wir machen das jetzt und ändern das – wir knüpfen es an das Apothe­kendiplom an.

Der zweite Punkt war eben, wie Kollege Rasinger gesagt hat, durch ein Verfas­sungsgerichtshof-Erkenntnis erzwungen, eine Neuregelung des Verhältnisses zwischen öffentlichen Apotheken und Hausapotheken. Und dazu, auch für die vielen Bürgermeister unter Ihnen: Wir haben einen Grundsatz, den der Verfassungs­gerichtshof in seinem Erkenntnis auch neuerlich bestätigt hat, nämlich dass es sinnvoll ist, eine Trennung zwischen dem verschreibenden Arzt und dem verkaufenden Apo­theker zu machen. Dies erstens aus dem Grund, dass eine öffentliche Apotheke, was das Sortiment und das Offenhalten betrifft, natürlich ein umfassenderes Angebot bieten kann; zum Zweiten ist das aber auch deshalb sinnvoll – ohne irgendjemandem etwas zu unterstellen –, weil damit alle ökonomischen Motive bei der Verschreibepraxis ausgeschlossen sind.

Allerdings lässt sich dieser Grundsatz, der besteht, nicht rigoros durchhalten, nämlich dort, wo sonst die flächendeckende Versorgung im ländlichen Raum gefährdet wäre, weil eben bei vertretbaren Wegzeiten eine öffentliche Apotheke dort nicht sein könnte, weil das Patientenaufkommen zu gering wäre. Dort also gibt es Hausapotheken. Und da einen Modus Vivendi zwischen diesen beiden Gruppen zu finden, darum ist es gegangen.

Frau Csörgits und Herr Dr. Grünewald: Der Abänderungsantrag ist tatsächlich sehr spät zu Ihnen gekommen. Wir haben allerdings heute in der Früh noch einmal kleine Dinge ändern müssen und haben, so, wie ich es sehe, jetzt doch das weitgehende Einverständnis beider Standesgruppen erreicht, und das ist eigentlich schon sehr viel wert.

Insofern bin ich sehr froh, dass ich diese Sache zum Abschluss bringen kann und die letzte Woche, die ich mit Apothekern und Ärzten verbringen konnte, damit zu einem positiven Ende führen konnte, und ich freue mich sehr, dass wir heute hier zu diesem Punkt doch eine weitgehende Zustimmung erlangen. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.24

 


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