Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 37

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Einrichtung eines Fonds, um Betrieben billige Kredite zu ermöglichen.

Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer.

Schaffung von 100 000 Kinderbetreuungsplätzen und 100 000 Ganztagsschulplätzen.

Anhebung der Pendlerpauschale um 15 Prozent und des Kilometergeldes auf 42 Cent pro Kilometer.

Gegenfinanzierung:

Abschaffung der Gruppenbesteuerung mit einem Volumen zwischen 600 und 700 Mil­lionen Euro

Verwendung der Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer mit einem Volumen von etwa 600 Millionen Euro

Bei den großen Kapitalgesellschaften mit Rekord-Gewinnen „ehrliche“ 25 Prozent Kör­perschaftsteuer einheben, womit ein Mehrertrag von zumindest 1,5 Milliarden Euro er­zielbar wäre.

*****

Um Zustimmung zu diesem Entschließungsantrag, den ich hiemit eingebracht habe, möchte ich Sie bitten – es sei denn, Sie sind für die Beibehaltung der Mindest-Körper­schaftsteuer, es sei denn, Sie sind weiterhin für uneingeschränkte steuerliche Förde­rung von Rekordgewinnern und Sie sind weiter dagegen, dass kleine und mittlere Be­triebe eine Investitionsbegünstigung haben, und es sei denn, Sie sind dagegen, dass der Mittelstand 300 € bis 400 € an Sofortentlastung bekommt.

Ich wünsche Ihnen viel Glück beim Abstimmen dieses Antrages. Wir werden diesen Antrag mit Sicherheit nicht das letzte Mal eingebracht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.17


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Matznetter einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Entlastung des Mittelstandes ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Entlastung des Mittel­standes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 829/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Josef Bucher, Kollegin­nen und Kollegen, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 und das Umsatzsteuer­gesetz 1994 geändert werden - KMU-Förderungsgesetz 2006 (1466 d.B.)

Das groß von Schüssel und Grasser seit Monaten angekündigte KMU-Paket, das zu­nächst auch noch ein Mittelstandspaket sein sollte, erschöpft sich im wesentlichen nun­mehr auf zwei Mini-Maßnahmen:

Zum einen soll zur Stärkung ein Freibetrag für investierte Gewinne gewährt werden, d.h. ein Gewinnanteil von maximal 10 % soll dann steuerbefreit sein, wenn dieser Be­trag in begünstigtes Anlagevermögen investiert wird, wobei die Begünstigung je Steu­erpflichtigen mit 100.000 Euro pro Jahr begrenzt ist. Zum anderen wird die für die Steu-


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