Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 130

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merk auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gelegt wird. Ich glaube, dass gerade die Berichte, die heute auf der Tagesordnung stehen, ein Beispiel dafür sind, dass sehr viel umgesetzt worden ist, aber es gibt genügend Belange, wo die Empfehlungen des Rechnungshofes nicht mit der nötigen Konsequenz und nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wurden. Darauf möchte ich in weiterer Folge noch ein­gehen.

Ein wichtiger Aspekt – er ist heute noch nicht angesprochen worden, hat aber budge­täre Bedeutung, und deshalb spreche ich ihn extra noch einmal an – ist das Prüfungs­ergebnis betreffend Semmering-Basistunnel, Sanierung der Bestandstrecke. Sie wis­sen, dass durch das Verschleppen der notwendigen Verfahren beziehungsweise durch das möglichst lange Unterlaufen von höchstgerichtlichen Entscheidungen durch die belangten Behörden – das haben Gutachter in Rechtsgutachten festgehalten – die Re­alisierung des Semmering-Basistunnels über zwei Jahrzehnte hinausgezögert wurde. Die Folge ist, dass mittlerweile ein Aufwand von 94 Millionen € entstanden ist, der als nahezu verlorener Aufwand zu bezeichnen ist.

Ich möchte darauf hinweisen, dass am 30. März 2005 ein Ministerratsbeschluss ge­fasst wurde, mit dem die weitere Vorgangsweise betreffend Semmering-Basistunnel festgelegt wurde. Ich kann aus der Sichtweise des Rechnungshofes nur hoffen, dass sich jetzt alle dazu bekennen und dementsprechend das Projekt auch tatsächlich reali­siert wird.

Allein für die Sanierung der Bestandstrecke müssen 205 Millionen € bis zur Nutzung des Semmering-Basistunnels ab dem Jahre 2020 aufgewendet werden. Wenn also das Projekt länger verzögert wird, ist ein weiterer Aufwand von 83 Millionen € erforderlich, und dieser Aufwand wird verloren sein, wenn der Semmering-Basistunnel realisiert ist.

Ich glaube, dass man die Verantwortung hat, wenn man sich zu einem Projekt bekennt, dass man dieses Projekt auch in der Zeitabfolge rechtzeitig fertigstellt, um einen verlo­renen Aufwand gar nicht entstehen zu lassen.

Ein Punkt, der auch angesprochen wurde: Was bringt der Rechnungshof?

Ich möchte darauf hinweisen, dass im Rahmen dieser Prüfung aufgezeigt wurde, dass bei der Sanierung der Bestandstrecke, die, wie bereits erwähnt, 205 Millionen € aus­macht, ein Einsparungspotential von 44 Millionen € gegeben ist. Davon wurde von der ÖBB bereits ein Potential von 25 Millionen € als realisierbar einbekannt, und es wird auch dementsprechend vollzogen werden.

Das heißt also, der Rechnungshof hat sich allein mit einer Prüfung sein Jahresbudget selbst erarbeitet. Ich glaube, das ist ein Punkt, auf den man hinweisen muss, um deut­lich zu machen, welche Bedeutung der Rechnungshof für diese Republik hat. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Ein weiterer Aspekt, der sehr wichtig ist und den ich extra anspreche, weil er auch zeigt, dass in diesem Bereich die Empfehlungen des Rechnungshofes nicht mit der nötigen Konsequenz umgesetzt worden sind, sind die externen Beratungsleistungen bei den ÖBB. In diesem Bereich wurde nicht mit der nötigen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes vorgegangen, und es wurden in wesentlichen Belangen die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit nicht beachtet.

Wenn man sich den Zeitraum von 1999 bis 2004 anschaut, sieht man, dass in diesen Jahren ein Aufwand für externe Beratungsleistungen in der Höhe von 90,73 Millionen € entstanden ist. Das heißt, dass der durchschnittliche Aufwand für externe Beratungs­leistungen 18,73 Millionen € im Zeitraum 2002 bis 2004 betragen hat.

 


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