Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 131

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Das heißt weiters, dass beispielsweise im Jahr 2004 allein für Rechtsberatung 6,34 Millionen € und für Kommunikationsleistungen 1,2 Millionen € im Zeitraum 2002 bis 2004 aufgewendet wurden.

Es wurden vom Rechnungshof gravierende Mängel festgestellt, und es geht darum, diese gravierenden Mängel nicht mehr entstehen zu lassen, weil es dem Steuerzahler und auch Ihnen hier nicht zumutbar ist, dass dermaßen vorgegangen wird.

Ich möchte jetzt nur ein paar dieser Fehler aufzeigen. So beispielsweise formulierten die Auftragsnehmer ihre Folgeaufträge erst nach Leistungsbeginn und teilweise selbst. Die Berater veranschlagten bereits nach Einsetzen der Leistungserbringung den Bera­tungsbedarf beziehungsweise die erforderliche Beratungsteamgröße.

Weiters: Die Grundsätze des fairen und lauteren Wettbewerbs wurden nicht beachtet. Die Rahmenverträge wurden im Durchschnitt drei Mal – ohne Anpassung der Ziel­werte – nach oben korrigiert. Die Überschreitungen der Kosten wurden nicht begründet beziehungsweise auch nicht dokumentiert. Die Erfassung der Verlängerung der Lauf­zeiten erfolgte nachträglich beziehungsweise rückwirkend. Die schriftlichen Bestellun­gen erfolgten nach Leistungserbringung beziehungsweise nach Einlangen der ent­sprechenden Rechnungen.

Auf tageweise oder personenbezogene Leistungsnachweise wurde verzichtet, obwohl das Grundlage für die Abrechnung war.

Die Festlegung des Vertragsbeginnes erfolgte fiktiv, um den Kriterien eines Folgeauf­trages zu entsprechen.

Das könnte man beliebig fortsetzen – aber allein das zeigt schon, dass da nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen wurde. Anzuführen ist auch noch, dass ein Bera­tungsunternehmen mit hohem Aufwand beauftragt worden ist, die Reisen und das Auf­treten des Vorstandes zu organisieren, und gleichzeitig das Auftreten des Vorstandes vor den eigenen Mitarbeitern zu organisieren beziehungsweise durchzuführen.

Wenn man das Ganze betrachtet und weiß, dass es in den ÖBB einen ständigen Orga­nisationsprozess gibt, wenn man weiters weiß, dass Liberalisierungsschritte zu setzen sind und dass gleichzeitig auch der Kauf der Postbus AG durchgeführt wurde, sieht man auch, dass auf der einen Seite sehr wohl ein externer Beratungsaufwand ge­geben ist – das ist unbestritten, das möchte ich betonen –, aber: Die Art und Weise des Vorgehens, die Gründe für die Heranziehung externer Berater sowie der Inhalt der Be­ratungsverträge zeigen, dass die Höhe dieses Aufwandes beziehungsweise wie da vorgegangen wurde, in keinster Weise gerechtfertigt waren – und dass auch nicht der Aufwand als solcher gerechtfertigt war.

Es wurde hier angesprochen, es sei alles besser geworden: Leider ist es so, dass die dem Rechnungshof vorliegenden Informationen für das Jahr 2005 zeigen, dass der Beratungsaufwand für die gesamte ÖBB 21,34 Millionen € betragen hat, das heißt, nur um 0,5 Millionen € geringer war als der höchste Wert im Jahre 2003. Und wenn man die neu gegründeten Firmen vom Aufwand des Jahres 2005 abzieht, sieht man, dass der Beratungsaufwand mit 17,15 Millionen € noch immer hoch ist. Das ist der dritt­höchste Wert seit dem Jahre 1994!

Das heißt, man kann sicherlich einige Punkte dieser Beratungsleistung auf Einmal­effekte zurückführen, so beispielsweise IT-Leistungen oder beispielsweise auch Prü­fungskosten, trotzdem ist es so – und das zeigen auch die Informationen, die der Rechnungshof hat –, dass da bei den ÖBB nicht mit der nötigen Sparsamkeit, Wirt­schaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen wurde.

 


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