Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 67

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

was Sie da sagen?), dass man sich die Frage stellen muss, warum alles so knapp vor der Wahl jetzt breitgetreten wird – das sind Fragen, die man sich stellen können muss. Und wir lassen uns da sicherlich nicht den Mund verbieten.

Und natürlich ist man auch jederzeit berechtigt, eine Ministerin – in diesem Fall die Justizministerin – zu kritisieren. Also ich kann diese Aufregung nicht verstehen, noch dazu, wo wir einen Vorschlag zur Schaffung der Funktion eines Bundesstaatsanwalts machen. Wenn Sie das genau lesen, werden Sie erkennen, dieser Bundesstaatsanwalt soll mit Zweidrittelmehrheit bestellt werden. (Abg. Dr. Fekter: Und dann alles nieder­schlagen und vertuschen! Und ihr wollt es euch dann richten!) – Bitte, Frau Kollegin, was reden Sie da? Mit einer Zweidrittelmehrheit! Glauben Sie, dass Sie unter die 30 Prozent sinken werden? Das ist doch lächerlich! Das muss ja von einer Zweidrittel­mehrheit hier im Haus beschlossen werden.

Und außerdem ist in dem Entwurf auch vorgesehen, dass dieser Bundesstaatsanwalt unabsetzbar ist. Also, wie gesagt: Ich glaube, Sie haben diesen Entwurf nicht gelesen (Abg. Dr. Fekter: Oh ja!) und versuchen jetzt nur, den BAWAG-Skandal wieder hoch­kochen zu lassen. (Abg. Dr. Fekter: Dieser Skandal gehört nicht vertuscht, sondern aufgeklärt!)

Aber ich denke, es wäre doch wirklich sinnvoll, die Diskussion einmal auch wieder über die Verfassung zu führen und nicht dauernd am Thema vorbei. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieser Verfassungskonvent, das war ein sehr ehrgeiziges Ziel, das aber leider nicht zu dem Ergebnis geführt hat, das man sich gewünscht hätte.

Wenn verlangt wird, dass es Kompromisse geben soll, so ist das richtig. Natürlich kann eine Verfassung nur mit der entsprechenden Zweidrittelmehrheit und daher nur unter Eingehen von Kompromissen beschlossen werden.

Sie haben aber hier eine sehr einseitige Sichtweise. Wir waren zu Kompromissen be­reit. Allerdings erleben wir vonseiten der Bundesregierung eigentlich immer nur, dass etwas vorgegeben wird, und wenn man dann da nicht zustimmt, dann heißt es gleich, wir sind Totalopposition.

Ich möchte konkret auch etwas auf diesen Grundrechtskatalog eingehen, auf die Not­wendigkeit, einen modernen Grundrechtskatalog zu verfassen, weil die Grundrechte ein ganz wichtiger Bereich auch für die Qualität einer Gesellschaft, für den Rechts­staat, für die Sicherheit der einzelnen Menschen sind, damit sie ihr Leben ohne Diskri­minierung, ohne Angst vor Diskriminierung führen können.

Und da auch kurz einen Satz zur Frage der Volksgruppen, weil das hier angesprochen worden ist.

Wie wir vor dem Sommer über den Kompromiss hinsichtlich der Ortstafeln in Kärnten diskutiert haben, habe ich mir das sehr genau überlegt, weil mir das ein wichtiges Anliegen ist. Ich gehöre selbst einem Volksgruppenbeirat an und habe mich deshalb besonders gefragt: Was bringt den Slowenen am ehesten jene Rechte, die ihnen auch zustehen?

Da aber in dem Entwurf, den Sie vorgelegt haben, keine Rechtsdurchsetzungsgarantie vorhanden war und Sie sich auch geweigert haben, diese Garantie zu geben, konnten wir hier nicht zustimmen. (Abg. Scheibner: Nicht so, wie Sie es wollten!) Nein, wir er­leben das ja jetzt. So wie der Landeshauptmann von Kärnten nicht bereit ist, ein Er­kenntnis des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen, so wäre er wohl auch nicht bereit gewesen, diesen Kompromiss durchzusetzen. (Abg. Scheibner: Sie haben den Kom­promiss verhindert!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite