Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 86

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3. Ausbau von Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege.

4. Hilfe für die Angehörigen: Beratung, Information und Supervision für die Pflegenden.

5. Mehr Ausbildungsplätze für Pflegeberufe.

6. Jährliche Valorisierung des Pflegegelds.

II. Betreuung daheim:

1. Schaffung eines neuen Beschäftigungstyps „Betreuung daheim“.

2. Kollektivvertrag regelt Einkommen, Rechte und Pflichten.

3. Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird so zu leistbaren Tarifen möglich.

4. Anerkannte Trägerorganisationen fungieren als Arbeitgeber und sichern die Qualität.

5. Ausländische Arbeitskräfte bekommen eine Beschäftigungsbewilligung; wer derzeit illegal tätig ist, kann zu den neuen Bedingungen diese Arbeit legal ausüben.

6. Während einer Übergangsfrist von etwa einem Jahr sind die bestehenden Arbeits­verhältnisse zu legalisieren.“

*****

Ich bitte, auch diesen Antrag in die Beratungen einzubeziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen be­treffend Verbesserung der Situation für Pflegebedürftige und Pflegende, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Besonderen Ausschusses betreffend den Bericht des Österreich-Konvents (III-136/1584 d.B.)

Der Österreich-Konvent hat sich lange mit der Neuordnung von Kompetenzen der ös­terreichischen Bundesverfassung befasst. Von der Kompetenzzersplitterung ist auch der Pflegebereich erfasst. Außerdem ist der Anspruch eines jeden auf menschenwür­dige Pflege ein Grundrecht. Man muss daher dafür sorgen, dass sich ein jeder die Pflege, die er braucht, auch leisten kann.

Seit dem Jahr 1999 hat das Pfleggeld deutlich an Kaufkraft verloren, bei der Stufe 6 etwa € 136,- pro Monat (€ 1.632 pro Jahr).

Die Inflationsrate für diesen Zeitraum beträgt 13,8 Prozent. Das Pflegegeld der Stufe 6 hätte daher seit dem Jahr 1999 um € 159,- erhöht werden müssen, um die Kaufkraft zu erhalten. Tatsächlich wurde es jedoch nur einmal und zwar um € 23,- erhöht.

Heizkosten und Energie sind um rund 24 Prozent, Mieten um 17 Prozent angestiegen. Extrem starke Preissteigerungen gab es vor allem auch bei Gesundheitskosten. Die Politik der deutlichen Erhöhung von Selbstbehalten trifft PflegegeldbezieherInnen be­sonders hart.

So wurde die Rezeptgebühr außertourlich von € 3,27 im Jahr 2000 auf € 4,60 im Jahr 2006 erhöht. Das entspricht einer Erhöhung um 41 Prozent!

 


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