Der
Spitalskostenbeitrag nach dem Krankenanstaltengesetz wurde von € 5,23
auf rund € 8,- bis € 10,- (nach Bundesländern
unterschiedlich) angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung von über 50
bis 90 Prozent!
Der Kostenanteil der
Versicherten für Sehbehelfe wurde von 20 Prozent der (täglichen)
Höchstbeitragsgrundlage auf 60 Prozent erhöht. Insgesamt ergibt
sich daraus eine Erhöhung um rund 260 Prozent!
Hinzu kommt:
Pflegegeldbezieher sind typischerweise BezieherInnen von Niedrigstpensionen.
27 Prozent der Bundespflegegeldbezieher erhielten eine Pension unter
€ 570,- 60 Prozent erhielten eine Pension von weniger als
€ 860,- pro Monat (Bericht des Arbeitskreises für
Pflegevorsorge 2004).
Vor allem die
Untätigkeit der Regierung Schüssel in den letzten sechs Jahren hat
die Situation im Pflegebereich dermaßen verschärft, dass heute viele
pflegebedürftige Personen um Ihre Versorgung fürchten
müssen.
Die SPÖ hat daher
einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der im Wesentlichen darauf aufbaut
einen neuen Beschäftigungstypus zu schaffen: „Betreuung
daheim“. Dieser ermöglicht 24-Stunden-Anwesenheit der
Betreuungskraft, geblockt für zwei Wochen; darauf folgen zwei Wochen
Freizeit. Für „Betreuung daheim“ soll es einen eigenen Kollektivvertrag
geben, der Entlohnung, Betreuungsleistung und sonstige Rechte und Pflichten
festlegt.
Voraussetzung
dafür ist ein legaler Aufenthalt. Das wird dadurch gewährleistet,
dass die Betreuungspersonen eine Beschäftigungsbewilligung bekommen. Als
Arbeitgeber fungieren dabei anerkannte Träger wie Caritas oder Volkshilfe
und auch von Gebietskörperschaften einzurichtende öffentliche
Träger. Die Betreuungskräfte sollen für zwei Wochen
ununterbrochen tätig sein dürfen, anschließend mindestens
ebenso lang ununterbrochen frei haben. In dieser Zeit dürfen sie
keiner anderen Arbeit in Österreich nachgehen.
Aus diesen
Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat
beschlossen:
Die Bundesregierung
wird aufgefordert, umgehend Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, in denen
folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
I. Ausbau des
Pflegewesens
1.
Flächendeckender Ausbau der mobilen Dienste, inklusive Nacht- und
Wochenenddienste
2. Errichtung eines
Pflegefonds, mit 200 Mio. Euro jährlich dotiert
3. Ausbau von
Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege
4. Hilfe für die
Angehörigen: Beratung, Information und Supervision für die Pflegenden
5. Mehr
Ausbildungsplätze für Pflegeberufe
6. Jährliche
Valorisierung des Pflegegelds
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