Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 87

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Der Spitalskostenbeitrag nach dem Krankenanstaltengesetz wurde von € 5,23 auf rund € 8,- bis € 10,- (nach Bundesländern unterschiedlich) angehoben. Das bedeutet eine Erhöhung von über 50 bis 90 Prozent!

Der Kostenanteil der Versicherten für Sehbehelfe wurde von 20 Prozent der (täglichen) Höchstbeitragsgrundlage auf 60 Prozent erhöht. Insgesamt ergibt sich daraus eine Er­höhung um rund 260 Prozent!

Hinzu kommt: Pflegegeldbezieher sind typischerweise BezieherInnen von Niedrigst­pensionen. 27 Prozent der Bundespflegegeldbezieher erhielten eine Pension unter € 570,- 60 Prozent erhielten eine Pension von weniger als € 860,- pro Monat (Bericht des Arbeitskreises für Pflegevorsorge 2004).

Vor allem die Untätigkeit der Regierung Schüssel in den letzten sechs Jahren hat die Situation im Pflegebereich dermaßen verschärft, dass heute viele pflegebedürftige Per­sonen um Ihre Versorgung fürchten müssen.

Die SPÖ hat daher einen Lösungsvorschlag erarbeitet, der im Wesentlichen darauf aufbaut einen neuen Beschäftigungstypus zu schaffen: „Betreuung daheim“. Dieser er­möglicht 24-Stunden-Anwesenheit der Betreuungskraft, geblockt für zwei Wochen; dar­auf folgen zwei Wochen Freizeit. Für „Betreuung daheim“ soll es einen eigenen Kollek­tivvertrag geben, der Entlohnung, Betreuungsleistung und sonstige Rechte und Pflich­ten festlegt.

Voraussetzung dafür ist ein legaler Aufenthalt. Das wird dadurch gewährleistet, dass die Betreuungspersonen eine Beschäftigungsbewilligung bekommen. Als Arbeitgeber fungieren dabei anerkannte Träger wie Caritas oder Volkshilfe und auch von Gebiets­körperschaften einzurichtende öffentliche Träger. Die Betreuungskräfte sollen für zwei Wochen ununterbrochen tätig sein dürfen, anschließend mindestens ebenso lang un­unterbrochen frei haben. In dieser Zeit dürfen sie keiner anderen Arbeit in Österreich nachgehen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, in denen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:

I. Ausbau des Pflegewesens

1. Flächendeckender Ausbau der mobilen Dienste, inklusive Nacht- und Wochenend­dienste

2. Errichtung eines Pflegefonds, mit 200 Mio. Euro jährlich dotiert

3. Ausbau von Tagesbetreuung und Kurzzeitpflege

4. Hilfe für die Angehörigen: Beratung, Information und Supervision für die Pflegenden

5. Mehr Ausbildungsplätze für Pflegeberufe

6. Jährliche Valorisierung des Pflegegelds

 


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