und zwar grob nicht stimmen, was die Mehrkosten des so genannten FPÖ-Vorschlags anbelangt. Offensichtlich hat die freiheitliche Fraktion hier vergessen oder es übersehen, die Mehrkosten der von ihr beantragten Sockelung respektive Deckelung zu berechnen.
Es ist insbesondere die verlangte Sockelung, nämlich eine Pensionserhöhung von mindestens 36 € – übrigens auch für alle anderen, die im Ausland eine Pension beziehen und die gelegentlich von Ihnen kritisiert werden, sehr geehrter Herr Klubobmann –, es ist insbesondere diese Sockelung, die hier durchschlägt und zusammen mit Ihrer gewünschten Pensionserhöhung von 2,6 Prozent Kosten von 1,2 Milliarden € mit sich bringt. Zusammen mit allem anderen sind es dann 1,5 Milliarden €. Im Übrigen wiederum trifft die Deckelung kaum jemanden, vielleicht 5, 6 oder 7 Prozent der hohen Beamtenpensionen, aber sonst wirkt das nicht.
So gesehen, besteht also ein ganz erheblicher Rechenfehler, der sich nahtlos an das reiht, was Ihnen schon Herr Abgeordneter Westenthaler zum Inhalt Ihres Antrages gesagt hat. Dies beweist, dass Ihr Vorschlag vieles ist, nur eines sicherlich nicht, nämlich gerecht. Und finanzierbar ist er auch nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an das anknüpfen, worauf unser Klubobmann Molterer einen Schwerpunkt gelegt hat, nämlich dass wir heute diese Debatte auch zu einer Diskussion über das Thema Generationenvertrag/Generationengerechtigkeit nützen sollten, die Gerechtigkeit zwischen Alt und Jung. Der Generationenvertrag ist etwas, was virtuell im Raume steht; formuliert worden ist er ja nie. Aber wir wissen, dass es wichtig ist, unser Pensionssystem und vieles andere so zu gestalten, dass dieser Generationenvertrag aufrecht bleibt: ein Pensionssystem, das durch Umlagefinanzierung gesichert ist, wobei die Aktiven mit ihren Beiträgen die Pensionen der in Pension Befindlichen bezahlen, jedenfalls zu einem guten Teil. Es bedarf eines besonders sensiblen Umgangs mit dieser Generationengerechtigkeit.
Im Übrigen darf nicht vergessen werden, dass 1 € von 4 € an geleisteten Pensionen aus Steuermitteln, das heißt aus Budgetmitteln kommt. Ein Viertel, genau genommen sogar 26 Prozent, kommt also noch dazu aus dem Steuerkuchen der im Regelfall auch aktiv Erwerbstätigen. So gesehen, ist das doppelt sensibel: der Generationenvertrag plus das, was an Steuerleistungen dazu gebraucht wird.
Im Lichte dessen meine ich, dass das, was seitens unserer Fraktion auf dem Tisch liegt und als Initiativantrag eingebracht wird, nicht so weit weg ist von dem, was die Vorstellungen der Sozialdemokratie anbelangt. Dies ist ein gewaltiger Fortschritt insofern, als wir Österreichs Pensionisten nunmehr sagen können, es ist dies gesetzlich fixiert: 1,6 Prozent Pensionserhöhung auf Basis des Verbraucherpreisindexes und der Geldentwertung. 1,6 Prozent als Basis unserer Überlegungen, und das gewissermaßen automatisch: Frau Bundesministerin Haubner hätte dazu gar nicht irgendetwas Gesetzliches gebraucht, eine Verordnung tut es auch, weil die gesetzliche Ermächtigung da ist.
Nun noch einmal zu der Differenz zwischen den 1,9 Prozent, wie wir sie sehen, und den 1,9 Prozent, Herr Cap, wie Sie sie sehen: Über beides kann man diskutieren. Doch zuerst meinen wir, dass diese 40 € an Einmalzahlung auch 1,9 Prozent darstellen, aber eben gerechter verteilt sind, weil die Bezieher ganz kleiner Pensionen ein bisschen mehr bekommen. Zum Beispiel Ausgleichszulagenbezieher, die 700 € bekommen, bekämen auf dieser Basis zumindest 2 Prozent. Es sind also 1,9 Prozent auch bei uns, aber sozial gerecht verteilt, und darum geht es uns.
Zur Frage des Pensionistenindexes: Das ist eine Sache, die breit politisch diskutiert gehört. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, es gibt diesen Pensionistenindex!
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