Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 53

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andauert, geschafft, in diesem Bereich zumindest für Klarheit und Unterschutzstellung, nämlich durch die Ausnahme, zu sorgen. Durch diese konkrete Trennung stellen wir auch sicher, dass diese Dienste für die Bevölkerung in Zukunft in der Güte zur Verfü­gung stehen, wie sie bisher zur Verfügung standen.

Der zweite Punkt betrifft die Änderung des Börse- und Bankwesengesetzes. Auch hier geht es um eine Verbesserung der Transparenzanforderungen, und ich glaube, gerade die Diskussion der letzten Wochen, die aktuelle Diskussion zu Böhler-Uddeholm hat gezeigt, dass wir hier wirklich notwendigerweise intensiver darüber nachdenken müs­sen, wie wir die Transparenzanforderungen verbessern können.

Es geht hier um die Meldepflicht, und es ist aus meiner Sicht zu diskutieren, ob der derzeitige Schwellenwert von 5 Prozent wirklich der richtige ist, ob nicht ein niedrigerer Schwellenwert vielleicht sogar besser wäre. Ich halte es für sehr gut, was auch der Staatssekretär heute angekündigt hat, dass erhoben wird, in welchem Ausmaß das in den anderen europäischen Staaten stattfindet, und wir auf Grund dieses gesicherten Datenmaterials dann auch die Diskussion führen können.

Es geht aber nicht nur um den Schwellenwert, sondern auch um die Meldefrist, die nun verkürzt, halbiert werden soll von vier auf zwei Tage. Auch die Veröffentlichungsfrist, die dann die Finanzmarktaufsicht hat, soll halbiert werden, wodurch auch eine frühere Information stattfindet.

Vernünftige Schwellenwerte und kürzere Fristen sind, so glaube ich, vor allem zum Schutz der Kleinanleger notwendig – nicht nur dieser, sondern auch zum Schutz des gesamten Kapitalmarktes; aber vor allem zum Schutz der Kleinanlegerinnen und Klein­anleger. Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass in Zeiten eines schnelleren Ka­pitalmarkts auch die Finanzaufsicht, was die Möglichkeiten zur Schaffung von Trans­parenz betrifft, schneller werden muss, und daher müssen auch die gesetzlichen Rege­lungen ein schnelleres Agieren vorsehen. – Aus dieser Sicht ist die Änderung des Börse- und des Bankwesengesetzes zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.30


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Lentsch zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.30.32

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekre­täre! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte zum Produktpira­teriegesetz sprechen, denn wenn man heutzutage ins Internet einsteigt, kann man un­schwer erkennen, dass fast jedes Markenprodukt in irgendeiner Billigreplik angeboten wird. Da gibt es eine Rolex um 250 €, Markenjeans oder Lacoste-Leiberln und derlei Dinge mehr zu einem Bruchteil des echten Preises. Leider wird diese Produktfälschung noch immer als Kavaliersdelikt angesehen, und auch mit den Konzernen haben die Leute das wenigste Mitleid. Das liegt in der Natur der Sache. Ich glaube, da schwingt halt auch klammheimlich Schadenfreude mit. Viele meinen, die Produkte der Schmuck- und Modefirmen seien ohnedies viel zu teuer – nur weil eine bestimmte Marke drauf­steht! Daher haben die Produktpiraten auch ein leichtes Spiel. Diese Menschen über­sehen allerdings, dass es nicht nur um Schmuck, Mode oder Computer geht, sondern hier geht es vor allem in der letzten Zeit um Medikamente. – Und hier hört meine Tole­ranzgrenze auf, geschätzte Damen und Herren!

Von 2004 bis 2006 ist die Zahl der aufgegriffenen gefälschten Produkte vor allem in Österreich sehr stark gestiegen. Wir in Österreich haben strenge Sicherheitsvorkehrun­gen, durch Arzt und Apotheker abgesichert, aber diese Sicherheitsstandards gibt es


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