Nachhinein das Kindergeld wegnimmt, dass wir ihnen zugestanden haben. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Da könnten Sie einmal eine Volksabstimmung darüber machen, und Sie werden sehen, die Familien werden das ablehnen. Daher stehen Sie zur direkten Demokratie und sagen Sie uns auch dazu etwas, Herr Bundeskanzler. (Beifall beim BZÖ.)
12.37
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Klubobmann Westenthaler eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung von Mitteln der direkten Demokratie ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Scheibner, Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung
von Mitteln der direkten Demokratie eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2:
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (94 d.B.):
Bundesverfassungsgesetz mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird
(129 d.B.)
Die geplante Reform
des Wahlrechtes blieb trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden
Diskussionsmöglichkeiten nicht ohne Widerhall und Widerspruch.
Insbesondere die geplante Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf
fünf Jahren forderte den Widerspruch einer bundesweiten Initiative heraus.
Wahlen stellen ja
jenes demokratische Instrument dar, in welchem sich die Souveränität
eines Staatsvolkes und seine Möglichkeiten der Mitbestimmung ausdrücken.
Wenn die Legislaturperiode nun um ein Viertel verlängert wird, geht mehr
von dieser Souveränität auf die Regierung über, ohne dass
gleichzeitig ein entsprechendes demokratiepolitisches Gegengewicht gesetzt
wird, wie z.B. Verbesserungen in den Einsatzmöglichkeiten der bereits
vorhandenen Mittel der direkten Demokratie.
Es stellt sich
besonders die Frage nach der so dringlichen Notwendigkeit der Beschlussfassung
des vorliegenden Gesetzespaketes just zum gegenwärtigen Zeitpunkt, da
diese Wahlreform gemeinsam im Zuge der ohnehin geplanten Staats- und Verwaltungsreform
beschlossen werden könnte. Unabhängig davon wäre aber
insbesondere zu gewährleisten, dass dem geplanten demokratiepolitischen
Defizit ein Gegenpol durch entsprechende Verbesserungen in den demokratischen
Kontrollrechten gesetzt wird.
Aus diesen
Gründen stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, im Zuge der geplanten Staats- und Verwaltungsreform
Maßnahmen zu setzen, die sicherstellen, dass als demokratiepolitisches
Gegengewicht zur Verlängerung der Gesetzgebungsperiode Verbesserungen beim
Einsatz direktdemokratischer Mitbestimmungsrechte wie auch der demokratischen
Kontrollrechte geschaffen werden.“
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