wand wird sich in vertretbaren Grenzen halten. Ein Mehr an Umweltqualität sollte uns diesen Preis doch wert sein.
Natürlich, wir haben es heute schon gehört, verursachen die Neuerungen im Bundeshaushalt zunächst einmalige Kosten, jedoch bereits ab dem Jahr 2010 werden jährliche Einsparungen von rund 1 Million € erwartet. In dieser langfristigen Perspektive kommt also unter dem Strich auch finanziell ein sehr, sehr positives Ergebnis heraus.
Ich bin überzeugt davon, dass diese AWG-Novelle eine deutliche Effizienzverbesserung bringen wird. Die Anpassung des Abfallwirtschaftsgesetzes an die EU-Regelungen und Ergänzungen sowie Klarstellungen bewirken auch eine verstärkte Rechtssicherheit, und gemeinsam mit den Vereinfachungen sind daher positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich und indirekt auch auf die Beschäftigung zu erwarten.
Werte Kolleginnen, werte Kollegen, ich darf nun den Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr, Kopf, Kolleginnen und Kollegen einbringen, mit dem unter anderem die im § 29 AWG genannten Förderungen von Abfallvermeidungsprojekten präzisiert werden, wie:
Maßnahmen zur Vermeidung von Einsatzstoffen und Betriebsmitteln, die sich auf die Abfallqualität des Produkts oder allfälliger Nebenprodukte auswirken,
Maßnahmen, die zu einer Reduktion von Produktionsabfällen oder Verpackungsabfällen führen,
Maßnahmen, die durch Optimierung der Logistik zur Abfallvermeidung beitragen, oder
Maßnahmen, die durch Bewusstseinsbildung, Weiterbildungsmaßnahmen Abfallvermeidung bewirken.
Weiters ist die Gesamtliste der geförderten Projekte samt Beschreibung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zu veröffentlichen. Ein Bericht über die Abfallvermeidungsprojekte ist im Bundes-Abfallwirtschaftsplan aufzunehmen.
Ich ersuche Sie, diesem Abänderungsantrag und der
AWG-Novelle Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei
Abgeordneten der ÖVP.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Dobnigg eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Bayr und Kopf ist in seinen Kernpunkten erläutert, ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Gemäß § 53 Abs. 4 GOG lasse ich aufgrund des Umfanges diesen Abänderungsantrag auch an die Abgeordneten zur Verteilung bringen.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Bayr,
Kopf, Kolleginnen und Kollegen,zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit
dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert wird (AWG-Novelle 2007) (89
d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.)
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Die Regierungsvorlage
(89 d.B.) eines Bundesgesetzes, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002
geändert wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (119 d.B.) wird wie
folgt geändert:
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