Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 75

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diese ursprüngliche Intention ist ja von einem Verwaltungsgerichtshofsurteil ausgegan­gen, das dazu geführt hat, überhaupt darüber nachdenken zu müssen –, durch das Gesetz vollkommen ad absurdum geführt wird.

Was wir hier machen – und ich sage Ihnen das noch einmal –, ist: Wir beschließen ein Au-Pair-Gesetz, das in Zukunft neun verschieden Au-Pair-Regelungen möglich macht, neun verschiedene Bundesländerregelungen, weil in neun Bundesländern neun ver­schiedene Mindestlohntarife gelten. Sie sagen vielleicht: Es ist mir wurscht!, aber Sie haben keine Antwort darauf geben können, dass zum Beispiel nicht nur diese neun unterschiedlichen Mindestlohntarife und daher neun unterschiedliche Arbeitszeiten für Au-Pairs möglich sind, sondern die Mindestlohntarife nach dem Hausangestelltenge­setz ja auch noch verschiedene Zuschläge, je nachdem, mit welchen Kindern in wel­chem Altern man es zu tun hat, möglich machen.

Das heißt, wir haben eine völlige Intransparenz. Niemand in Österreich – würde ich einmal behaupten –, weiß, dass Hausangestellte 15 Monatsgehälter haben. Alle, die jetzt schon Au-Pairs beschäftigt haben, sind aber in kurzer Zeit damit konfrontiert, dass sie diese 15 Monatsgehälter zahlen müssen. Und weil sich niemand auskennt, welcher Mindestlohntarif welchen Bundeslandes mit welchem Zuschlag – je nachdem, ob ich ein Kleinkind oder ein größeres Kind habe, das zu betreuen ist – gilt, wird die Kon­sequenz, fürchte ich, ein Anstieg von Schwarzarbeit sein. Die Leute werden nicht diese Au-Pair-Regelung nach dem ASVG beanspruchen, sondern sie werden sagen: Ich organisiere mir das wieder anders!

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ja nicht, würde ich einmal meinen, Ihr Interesse in dieser Frage gewesen sein. Ich unterstelle Ihnen ja manchmal viel, aber in diesem Punkt hätte ich mir gedacht, dass doch eigentlich alle ein Interesse daran haben müssten, eine saubere Lösung zu machen.

Ich erinnere Sie nur daran, Herr Kollege Amon, es hat einen Entwurf gegeben vor einem Jahr von Bartenstein, und auf Grundlage dieses Entwurfes von Bartenstein – der Entwurf zum Hausbetreuungsgesetz, über den wir jetzt dann beim nächsten Punkt abstimmen, ist auch eine Katastrophe, aber auf dem Entwurf zum Au-Pair-Gesetz hät­ten wir aufbauen können – hätten wir schon weiterdiskutieren können. Warum diskutie­ren wir nicht dort weiter, sondern machen jetzt eine Husch-Pfusch-Regelung, die wahr­scheinlich dazu führt, dass Au-Pairs in Zukunft nicht mehr über dieses Gesetz und über diese neun Länderregelungen beschäftigt werden, weil die Leute sagen: Ich organi­siere mir das wieder so, wie ich es früher einmal gemacht habe oder wie ich es früher gekannt habe, nämlich schwarz!?

Da sage ich Ihnen – umfassend betrachtet zu dem, was wir heute nicht nur in diesem Punkt, sondern auch im nächsten Punkt diskutieren –: Es wäre einmal lohnenswert, darüber nachzudenken, wohin die Sozialpolitik marschiert und was die Sozialpolitik mit ihren Regelungen unterstützt. Ich bin dafür, dass das einigermaßen ordentliche, gut qualifizierte, gut entlohnte Arbeitsverhältnisse sind. Das geht nicht bei Au-Pair, das ist mir schon klar, das ist auch ein anderes Verhältnis. Aber ich will nicht Schwarzarbeit fördern im Bereich Au-Pair, wie ich vermuten würde, und ich will nicht Arbeitsverhält­nisse fördern – fördern! –, wie im Bereich Pflege und Betreuung, wo ich Ihnen sagen kann, dass, abgesehen von der notwendigen Amnestie, die wir brauchen, in Zukunft Österreich sich im Bereich Pflege und Betreuung dadurch auszeichnet, dass es den Weg geht, Billigstlohnkräfte zu erbärmlichen Arbeitsbedingungen – denn 24-Stunden-Arbeit sind erbärmliche Arbeitsbedingungen – für einen teilweise hoch qualifizierten Bereich zu beschäftigen.

 


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