Darüber sollten Sie nachdenken, denn das wäre der falsche Weg, auf dem sich dieses Land Österreich mit Sicherheit weder in der Sozialpolitik noch in der Wirtschaftspolitik weiterentwickeln kann. (Beifall bei den Grünen.)
12.28
Präsident Dr. Michael
Spindelegger: Von der
Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort
gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Abg. Ing. Westenthaler:
Für das Protokoll: Kdolsky vom Kanzlersessel aus!)
12.28
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete! Werte Besucherinnen und Besucher! Ich darf wieder zurückführen zu jenen Bereichen und jenen Punkten, die mit der gegenständlichen Sozialversicherungsgesetz-Novelle des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend geregelt werden, womit vor allem einige Anpassungen und Reparaturen aufgrund von Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes erfolgen, und Ihnen diese Punkte ein bisschen vor Augen führen.
Es geht hier auf der einen Seite um die Einbeziehung der Funktionäre der Österreichischen Zahnärztekammer in die Teilversicherung in der Unfallversicherung. Damit erhalten jene Personen einen Unfallversicherungsschutz bei Ausübung ihrer Tätigkeit. Ich halte das für einen wesentlichen, notwendigen Schritt.
Es geht weiters um die Reparatur des Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisses zur Festsetzung der einheitlichen Grundsätze für die EDV-Abrechnung zwischen Vertragsärzten und der Krankenversicherung. Damit wird sowohl dem entsprechenden Gerichtshofsentschluss als auch dem vertragspartnerschaftlichen Prinzip zwischen Ärztekammern und Krankenkassen Genüge getan, indem sich die Vertragspartner bis 31. Dezember 2007 auf die Grundsätze der EDV-Abrechnung einigen müssen, widrigenfalls sie der Hauptverband unter Weisungsbindung an die Gesundheitsministerin festzusetzen hat.
Die Reparatur dieses Erkenntnisses zum Anfall und Wegfall einer bäuerlichen Betriebsrente ist ebenfalls Teil dieser Veränderungen. Damit wird das entsprechende Erkenntnis vom Juni 2006 umgesetzt, wobei dies eine Folgeerkenntnis zu einem Erkenntnis aus dem Jahr 2005 ist, das bereits im Frühjahr des Jahres 2006 umgesetzt wurde.
Änderungen im Zusammenhang mit dem EU-Vertragsverletzungsverfahren im Bereich des Erstattungskodex sind ebenfalls ein Thema dieses gesamten Paketes. Mit diesen Änderungen soll den Anforderungen der EU-Transparenzrichtlinie entsprochen werden, um die darin festgehaltenen Antragsfristen für die Aufnahme einer spezifischen Arzneimittelspezialität in den gelben oder grünen Bereich des Erstattungskodex zu wahren.
Weiters geht es hier um die Sicherstellung der Impfung der österreichischen Bevölkerung mit dem für den Fall einer Influenza-Pandemie zu entwickelnden Impfstoff im Rahmen der Pandemievorsorge. Die Sicherstellung, dass es für die österreichische Bevölkerung für den Fall, dass die Weltgesundheitsorganisation eine Pandemie ausruft, die Impfung mit dem Influenza-Pandemieimpfstoff gibt, erfolgt durch Erweiterung der Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Maßnahmen zur Erhaltung der Volksgesundheit. Der Krankenversicherung wird nur die Impfung mit dem Impfstoff übertragen, nicht jedoch die Bevorratung. Diese Maßnahme ist ein wesentlicher Schritt zu einer aktiven staatlichen Vorsorge für den Fall, dass eine Pandemie eintreten sollte.
Ich darf Sie weiters darüber informieren – weil auch das Anfragen aus den zuständigen Ausschüssen waren –, dass wir zur weiteren Umsetzung des Regierungsprogramms
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