Belastungen ausgesetzt sind, im Rahmen der Schwerarbeiterregelung berücksichtigt wird.“
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(Beifall bei der
FPÖ.)
12.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die beiden von Herrn Abgeordnetem Hofer eingebrachten Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.
Die Anträge haben
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Kickl, Hofer, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend
Schwerarbeiterregelung, eingebracht im Zuge der Debatte zu den Tagesordnungspunkten
2 - 5 in der 25. Sitzung des Nationalrates am 6. Juni 2007
Die
Schwerarbeiterregelung sieht vor, daß Schwerarbeit vorerst nur dann
berücksichtigt wird, wenn sie in den letzen 20 Berufsjahren
für eine Dauer von zumindest 10 Jahren geleistet wurde. Und auch
in diesem Fall kann man nicht abschlagsfrei in Pension gehen.
Personen, die auch nur
geringfügig weniger an Versicherungs- oder Schwerarbeitszeiten
erworben haben oder die in jungen Jahren Schwerarbeit geleistet haben, werden
von dieser Regelung überhaupt nicht begünstigt.
Die
Schwerarbeiterregelung ist in Wahrheit aber nur eine Umgehung des Problems der
unfairen unterschiedlichen Zugänge zur Invaliditäts-,
Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspension und der
unterschiedlichen Regelungen im Rahmen des Berufsschutzes.
Viele Personen, die
Schwerarbeit leisten, müssen aus gesundheitlichen Gründen schon vor
60 in die Invaliditätspension gehen. Zwei Drittel der männlichen
Arbeiter schaffen es gar nicht bis zur Alterspension, sie beziehen schon vorher
eine Invaliditätspension. Es ist nicht einzusehen, daß diesen
Menschen die Schwerarbeit bei der Berechnung der Pensionshöhe nicht
angerechnet werden soll.
Wenn aber an der
Konzeption der Schwerarbeiterregelung festgehalten werden soll, dann muß
diese Regierung sicherstellen, daß es zu einer gerechten Anerkennung der
Jahre der Schwerarbeit im Rahmen der Lebensarbeitszeit kommt und nicht auf den
verkürzten Bereich der letzten 20 Jahre abgestellt und ein abschlagsfreier
Pensionsantritt garantiert wird.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die
Bundesregierung wird aufgefordert, eine neue Schwerarbeiterregelung vorzulegen,
die in eine Neuregelung der Invaliditätspension eingebettet ist, die eine
gerechte Anerkennung von Schwerarbeit für Frauen und Männer
sicherstellt und garantiert, daß Schwerarbeiter auf Grundlage notwendiger
Versicherungszeiten im Rahmen ihrer Lebensarbeitszeit ohne Abschläge
mit 60 Jahren einen Pensionsanspruch haben.“
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