Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 87

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Was ist aber in Wirklichkeit dann mit diesem Gesetz passiert? – Im Gegensatz zu den Lippenbekenntnissen, die man immer wieder hört, gibt es keine Trennung zwischen Asyl und Einwanderung! (Abg. Öllinger: Wir reden jetzt nicht über das Asylgesetz!)

Asyl ist Schutz vor Verfolgung, und vor allem eines: Schutz auf Zeit. Wenn ich also im Asylgesetz selbst dem Asylwerber nach fünf Jahren eine bevorzugte Einbürgerung zu­gestehe oder überhaupt jetzt dann auch noch ein Bleiberecht fordere, was übrigens der UNHCR ablehnt, weil er zu Recht erkennt, dass das eine unzulässige und schädliche Vermischung von Einwanderung und Asyl ist, mache ich etwas ganz Schlimmes: Ich verquicke das Recht auf Asyl, das wir gewähren, mit der Einwanderung und schaffe damit sozusagen – völlig absurd! – ein Recht auf Einwanderung für jedermann. Davor kann man nur ganz laut und deutlich warnen! (Beifall bei der FPÖ.)

Die ungesteuerte Massenzuwanderung unter diesen beiden Titeln zerstört den Sozial­staat. Das will Ihnen übrigens auch Sinn sagen, wenn er, wie ein Wissenschaftler das tut, gesetzt formuliert:

„Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man die institutionellen Verhältnisse“ – den Sozialstaat – „so belässt, wie sie heute sind. Die egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die Massenimmigration: Das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen.“

So ist es, auch historisch und geographisch ist es so! Es handelt sich immer entweder um ein Einwanderungsland: kalt, unsolidarisch, chancenreich, nach dem Motto: Jeder ist seines Glückes Schmied!, aber auch nach dem Motto: Wie man sich bettet, so liegt man!, oder um einen Sozialstaat – historisch und geographisch ganz konkret festzuma­chen! –, die Antwort Europas, ursprünglich Mitteleuropas, Bismarcks, auf die Verwer­fungen der industriellen Revolution, ganz konkret ein politisches Projekt, das es nur bei uns gibt.

Insofern ist natürlich, Frau Abgeordnete Csörgits, die Teilnahme am Sozialstaat kein Menschenrecht. Ein Menschenrecht ist etwas, was ich jedem gewähren können muss – absurd, das hier anzuwenden!

Die Teilnahme am Sozialstaat ist ein Staatsbürgerrecht. (Abg. Öllinger: Nein, das ist kein Staatsbürgerrecht!) Und der Sozialstaat ist kein Goldschatz, der irgendwo liegt, und da gibt es die „Guten“ – Sie –, die diesen Goldschatz allen zuteilen, und die „Bö­sen“ – das sind wir –, die das nicht wollen, sondern ein Sozialstaat ist ein Regelkreis­lauf, ist das Einbekenntnis (Zwischenruf des Abg. Öllinger) und die Verpflichtung einer Solidargemeinschaft, füreinander einzustehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Sie das Verhältnis jener, die einzahlen, und jener, die herausbekommen, ganz ungünstig verändern, also mittlerweile Hunderttausende hereinholen, werden Sie den Sozialstaat zerstören. Beides gleichzeitig – Massenimmigration und Sozialstaat –, das geht nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden daher nicht müde werden, Ihnen klarzumachen und Sie aufzufordern, ers­tens das Asylrecht wieder auf seinen humanen Grundgedanken zurückzuführen und zweitens sich zu entscheiden – das gilt vor allem für Sie von der Sozialdemokratie – zwischen Einwanderung und Sozialstaat. Wir haben diese Entscheidung natürlich zu­gunsten des Sozialstaates getroffen. (Beifall bei der FPÖ.)

13.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Buchinger. Auf 10 Minuten möchte er die Uhr eingestellt haben. – Bitte.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite