Was ist aber in Wirklichkeit dann mit diesem Gesetz
passiert? – Im Gegensatz zu den Lippenbekenntnissen, die man immer
wieder hört, gibt es keine Trennung zwischen Asyl und Einwanderung! (Abg. Öllinger:
Wir reden jetzt nicht über das Asylgesetz!)
Asyl ist Schutz vor Verfolgung, und vor allem eines: Schutz
auf Zeit. Wenn ich also im Asylgesetz selbst dem Asylwerber nach fünf
Jahren eine bevorzugte Einbürgerung zugestehe oder überhaupt
jetzt dann auch noch ein Bleiberecht fordere, was übrigens der UNHCR ablehnt,
weil er zu Recht erkennt, dass das eine unzulässige und schädliche
Vermischung von Einwanderung und Asyl ist, mache ich etwas ganz Schlimmes: Ich
verquicke das Recht auf Asyl, das wir gewähren, mit der Einwanderung und
schaffe damit sozusagen – völlig absurd! – ein Recht
auf Einwanderung für jedermann. Davor kann man nur ganz laut und deutlich
warnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Die ungesteuerte Massenzuwanderung unter diesen beiden Titeln zerstört den Sozialstaat. Das will Ihnen übrigens auch Sinn sagen, wenn er, wie ein Wissenschaftler das tut, gesetzt formuliert:
„Man kann nicht Millionen von Menschen ins Land holen, wenn man die institutionellen Verhältnisse“ – den Sozialstaat – „so belässt, wie sie heute sind. Die egalisierende Lohnpolitik, der Ausbau des Sozialstaates in Form des Lohnersatzsystems und die Massenimmigration: Das sind drei Dinge, die einfach nicht zusammenpassen.“
So ist es, auch historisch und geographisch ist es so! Es handelt sich immer entweder um ein Einwanderungsland: kalt, unsolidarisch, chancenreich, nach dem Motto: Jeder ist seines Glückes Schmied!, aber auch nach dem Motto: Wie man sich bettet, so liegt man!, oder um einen Sozialstaat – historisch und geographisch ganz konkret festzumachen! –, die Antwort Europas, ursprünglich Mitteleuropas, Bismarcks, auf die Verwerfungen der industriellen Revolution, ganz konkret ein politisches Projekt, das es nur bei uns gibt.
Insofern ist natürlich, Frau Abgeordnete Csörgits, die Teilnahme am Sozialstaat kein Menschenrecht. Ein Menschenrecht ist etwas, was ich jedem gewähren können muss – absurd, das hier anzuwenden!
Die Teilnahme am Sozialstaat ist ein Staatsbürgerrecht.
(Abg. Öllinger: Nein, das ist kein Staatsbürgerrecht!) Und
der Sozialstaat ist kein Goldschatz, der irgendwo liegt, und da gibt es die
„Guten“ – Sie –, die diesen Goldschatz allen
zuteilen, und die „Bösen“ – das sind
wir –, die das nicht wollen, sondern ein Sozialstaat ist ein
Regelkreislauf, ist das Einbekenntnis (Zwischenruf
des Abg. Öllinger) und die
Verpflichtung einer Solidargemeinschaft, füreinander einzustehen. (Beifall
bei der FPÖ.)
Wenn Sie das
Verhältnis jener, die einzahlen, und jener, die herausbekommen, ganz
ungünstig verändern, also mittlerweile Hunderttausende hereinholen,
werden Sie den Sozialstaat zerstören. Beides gleichzeitig –
Massenimmigration und Sozialstaat –, das geht nicht! (Beifall bei
der FPÖ.)
Wir werden daher nicht müde werden, Ihnen klarzumachen
und Sie aufzufordern, erstens das Asylrecht wieder auf seinen humanen
Grundgedanken zurückzuführen und zweitens sich zu
entscheiden – das gilt vor allem für Sie von der
Sozialdemokratie – zwischen Einwanderung und Sozialstaat. Wir haben
diese Entscheidung natürlich zugunsten des Sozialstaates getroffen. (Beifall
bei der FPÖ.)
13.04
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Buchinger. Auf 10 Minuten möchte er die Uhr eingestellt haben. – Bitte.
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