Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 139

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Ein zweiter wichtiger Beitrag, aber nur ein Beitrag, ein Mosaiksteinchen in der ganzen notwendigen Palette ist der Bereich der 24-Stunden-Betreuung. Er ist deswegen von so großer und besonderer Bedeutung, weil das ein Feld, ein Instrument war, das bisher im Bereich der Pflege und Betreuung österreichweit nicht legal zur Verfügung steht, während es in den anderen Feldern – stationäre Betreuung, teilstationäre Betreuung, ambulante, mobile Pflege und Betreuung – Angebote gibt, die in Aufgabe und Verant­wortung der Länder und Gemeinden organisiert werden – Angebote, die auszubauen sind, quantitativ und qualitativ, auf unterschiedlichen Niveaus.

Im Bereich der stationären Betreuung sind sie quantitativ derzeit ausreichend, qualitativ auf hohem Niveau. Es gibt in vielen Bundesländern Regelungen, dass zu 90 Prozent Einbettzimmer angeboten werden – also andere Erfahrungen, als sie Kollegin Mandak hier dargebracht hat. Aber natürlich gibt es in bestimmten Ballungsräumen auch noch qualitative Notwendigkeiten.

Im Bereich der ambulanten und mobilen Betreuung ist die flächendeckende Versor­gung zu verbessern, da gibt es ganz große Unterschiede. Im Bereich der teilstatio­nären Betreuung, insbesondere Tagesbetreuungszentren, ist derzeit das Angebot fast ausschließlich auf Ballungszentren, auf Städte beschränkt – in den Ländern nicht vor­handen.

Heute diskutieren wir hier ein kleines, aber wichtiges Mosaiksteinchen der 24-Stunden-Betreuung, die – ich sagte es – bisher gar nicht legal möglich war, und das, nachdem über viele Jahre die entsprechenden Probleme über individuelle Erfahrungen, über Me­dienberichte bekannt waren. Und die neue Regierung – das ist eine große Leistung – widmet bereits im Regierungsübereinkommen nicht nur dem Kapitel Pflege inhaltlich breiten Raum, sie schaut erstmals auf diesen Bereich der 24-Stunden-Betreuung hin und versucht – und ich bin zuversichtlich, dass es hier ein gutes Ergebnis gibt –, hier eine Legalisierung qualitätsgesichert und leistbar zu erreichen.

Wenn Frau Kollegin Mandak dagegen kritisch einwendet, von diesen Regelungen, die hier und jetzt zur Beschlussfassung anstehen, im Bereich der 24-Stunden-Betreuung würden nur 95 Prozent der pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen erfasst (Abg. Mandak: 95 Prozent nicht erfasst!) – 95 Prozent nicht erfasst, also lediglich 5 Pro­zent –, so ist diese ihre Feststellung richtig. Aber sie trifft inhaltlich nicht den Kern der Sache, weil es eben nur ein kleines Segment der 24-Stunden-Betreuung ist, während­dem große andere Teile des Pflege- und Betreuungsbedarfs ja gar nicht im Bereich der 24-Stunden-Betreuung zu Hause abgewickelt werden, sondern beispielsweise in der stationären Betreuung. 70 000 Österreicher und Österreicherinnen sind in stationärer Betreuung und von dieser Thematik der 24-Stunden-Betreuung aktuell nicht berührt.

Etwa 80 Prozent der Betreuungsleistungen – Kollege Dolinschek sagte es zu Recht – werden durch pflegende Angehörige erbracht. Die haben überwiegend andere Interes­sen als die 24-Stunden-Betreuung. Da geht es darum, Tagesbetreuungszentren, Kurz­zeitpflege, Unterstützungsangebote auszubauen. Bei der 24-Stunden-Betreuung geht es im Kern darum, jenen geschätzten 5 000 bis 20 000 Familien, die jetzt die illegalen Betreuungsmodelle in Anspruch nehmen, und vielleicht auch einigen tausend mehr, die das aufgrund von moralischen Skrupeln nicht gemacht haben, ein legales Angebot zu geben – und das werden wir schaffen mit 1. Juli. Allen diesen 5 000 bis 20 000 Haus­halten wird das Angebot gemacht. Im Bereich des Hausbetreuungsgesetzes eine Le­galisierung – da bin ich bei Minister Bartenstein; die Varianten hat er dargestellt –, und für jene, die sich für eine unselbstständige Beschäftigung entscheiden – da gibt es Schätzmodelle, keine genauen Zahlen, weil es eben derzeit illegal ist, aber wir schät­zen, das werden 1 000 bis 6 000 Betreuungsfälle sein; für die haben wir, habe ich im Ressort die Verantwortung –, ein entsprechendes Fördermodell zur Verfügung zu stel­len.

 


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