Ich habe manchmal wirklich das Gefühl, was ja traurig ist, dass es Ihnen in der ÖVP nicht darum geht, legal leistbare und qualitätsgesicherte Pflege einzuführen, sondern dass es Ihnen nur darum geht, Bundesminister Buchinger so viele Prügel vor die Füße zu werfen, wie es nur geht, was ja sogar Ihre eigenen ÖVP-Abgeordneten in heutigen Pressemeldungen bestätigen. Wenn Sie ernsthaft – wirklich ernsthaft! – darangehen würden, mit uns gemeinsam als Regierungspartner Lösungsmodelle zu erarbeiten, dann sage ich: Warum gehen Sie nicht auf die Vorschläge von Bundesminister Buchinger ein, der gesagt hat, bis Jahresende zahlen wir die öffentliche Förderung vom Bund? Damit bliebe genug Zeit, vorgezogene Finanzausgleichsverhandlungen mit den Ländern zu führen. Da brauchen wir keine Amnestieverlängerung.
Hören Sie endlich einmal auf, auf dem Rücken der
Betroffenen diese Politik zu machen! Machen Sie Politik als
Koalitionspartner, besinnen Sie sich Ihrer Rolle und gießen Sie
nicht ständig Öl ins Feuer! (Beifall
und Bravorufe bei der SPÖ.)
16.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst ist über den Rückverweisungsantrag, den Frau Abgeordnete Mag. Schatz zum Gesetzentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in 78 der Beilagen, gestellt hat, abzustimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten,
den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die
Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden und mit dem die
Gewerbeordnung 1994 geändert wird, an den Ausschuss für Arbeit und
Soziales zurückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist
die Minderheit
und damit abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen werden und mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, in 78 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, in 116 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ferner haben die Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen zwei Abänderungsanträge eingebracht.
Ich werde zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betroffenen Teile der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
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