Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 155

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sind diejenigen, die man erwischen muss!), ich meine aber selbstverständlich auch – da gebe ich Ihnen Recht – die Unternehmer, die diese Nachfrage überhaupt erst mög­lich machen. Das ist ja überhaupt gar keine Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

Hier härter hineinzugehen, das ist etwas, was wir sowohl den ehrlichen Unternehmern als auch den Bauarbeitern, die sich nicht mit dem Pfusch durchschlagen, schuldig sind. Der Pfusch am Bau blüht. Da muss man sich nur einmal die Zahlen anschauen, die nicht von uns, sondern von der Baubranche selbst kommen. 40 Prozent des gesamten Schwarzvolumens, das es in Österreich gibt – das sind immerhin 8 Milliarden € –, ver­lieren wir durch den Pfusch am Bau. Das sind ja keine kleinen Summen. Und ange­sichts dessen, was wir heute schon alles diskutiert haben, müsste man sich einmal fra­gen, was man mit dem Geld nicht alles Sinnvolles machen könnte.

Ich meine – und da stehe ich auch überhaupt nicht an, das zu sagen, weil es vorhin geheißen hat, wir finden nichts Gutes an dem, was bisher beschlossen worden ist –, dass etwa die Anmeldepflicht vor dem ersten Tag, die wir ja heute auch beschlossen haben, ein wichtiger Schritt ist im Bereich der Bekämpfung der Schwarzarbeit, gar keine Frage, aber ich sage Ihnen, es braucht in diesem Bereich noch mehr. Es braucht etwa eine personelle Aufstockung und eine organisatorische Verselbständigung der exekutiven Finanzbehörden, die diese Kontrolltätigkeit durchführen. Da hat uns Bun­desminister Grasser mit seinen Hin- und Herschiebereien und Umstrukturierungen eine ziemliche Baustelle hinterlassen.

Ich sage noch etwas, was wir brauchen – und da wundert es mich schon, dass das etwas ist, was wir heute nicht mit beschlossen haben, etwas, wo Sie sich vielleicht nicht so sehr eingebracht oder durchgesetzt haben, wie es eigentlich von der Sozialde­mokratie zu erwarten gewesen wäre –, nämlich so etwas wie eine Haftung für den Generalunternehmer. Denn es kann nicht so sein, dass man sich mit einem undurch­schaubaren System von Sub-Sub-Sub-Sub-Unternehmen letzten Endes sozusagen vor den gesetzlichen Verpflichtungen drückt und insgesamt einen enormen Schaden her­beiführt. Das ist etwas, was wir nicht haben wollen. Wir wollen hier eine Letztverant­wortung bei demjenigen haben, der als Generalunternehmer tätig ist. Der soll dafür auch haften, dann wird er mehr darauf achten, mit wem er in diesem Bereich zusam­menarbeitet. (Abg. Öllinger: Das kommt, habe ich gehört!) Da wird man dem Miss­brauch Tür und Tor schließen.

Und ich sage Ihnen, was noch notwendig ist: dass man die schwarzen Schafe, die man schon einmal erwischt hat, auch ausschließt von der Bewerbung bei öffentlichen Auf­trägen. (Abg. Öllinger: Das ist eine grüne Forderung!) Dann wird auch ein Anreiz weni­ger da sein, Sozialmissbrauch gezielt zu betreiben. (Beifall bei der FPÖ.)

Deswegen stimmen wir diesem Gesetz auch zu, weil wir im Grunde genommen allem zustimmen, was den Sozialmissbrauch eindämmt und bekämpft. (Beifall bei der FPÖ.)

16.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


16.45.34

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz und bündig machen: Wir vom BZÖ werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustim­mung geben, und zwar aus drei ganz wesentlichen Gründen:

Einerseits kommt es zur Zusammenlegung von Verwaltungsorganen. Hier wird also ein Apparat abgebaut, letztendlich bleiben aber die Beiräte bestehen, die vor allem auch auf regionaler Ebene in ihren Organisationseinheiten mitwirken und arbeiten können.


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