dann sehe ich, es gibt so gar keine Vorstellung, was das Höchststipendium, die Höchststudienförderung sein kann.
Die Höchststudienbeihilfe beträgt – unbeschadet eines Erhöhungszuschlages – monatlich 424 € beziehungsweise fast 5 100 € jährlich. Die Höchststudienbeihilfe beträgt unter besonderen Umständen sogar noch mehr, nämlich 7 272 € im Jahr oder 606 € im Monat. Für welche Personen? – Für Vollwaisen, für verheiratete Studierende, für Studierende, die zur Pflege und Erziehung mindestens eines Kindes gesetzlich verpflichtet sind, für Studierende, die nicht am Wohnort wohnen können, sowie für sogenannte Selbsterhalterstudierende. 7 272 plus etwa 7 000 €, die man steuerfrei dazuverdienen kann, wenn man Studienbeihilfenbezieher ist, und Familienbeihilfenbezieher insgesamt auch noch mehr als 7 000. Jetzt rechnen Sie zusammen, ob man mit diesem Geld – steuerfrei! –, wenn man etwa genauso viel oder mehr dazuverdienen kann, wie man an Studienförderung bekommt, ein studentisches Leben führen kann!
Ich glaube, damit ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Studierendenförderung getan, ein wichtiger Schritt zur Hebung der Akademikerquote, ein wichtiger Schritt zu einem raschen Studienabschluss, in Vorschau auf die Weiterentwicklung der strukturellen Bedingungen zur Erreichung der Studienförderung, einschließlich der Dinge, die wir uns im Zusammenhang etwa mit Leistungsstipendien anschauen können.
Kollege Sonnberger und ich haben in den letzten Monaten viele Zuschriften bekommen, wo das Leistungsstipendium, die Leistungsstipendienregelung gegenwärtig gedeckelt und assoziiert ist zur Studienförderung als Prozentanteil. Es gibt so viele tüchtige Studierende, die damit nicht in den Genuss kommen könnten. Das gehört dann auch in die Strukturverbesserung.
Meine Damen und Herren, mit dieser Maßnahme,
12 Prozent Steigerung, wollen wir jungen Menschen eine weitere
Chancenerweiterung geben, erstens etwa von dem unattraktiven Platz im
internationalen Vergleich, dass Österreich zu den Ländern mit den längsten
Studienzeiten gehört, wegzukommen, aber auch individuell jedem jungen
Mann, jeder jungen Frau die Chance geben, rasch zu einem Arbeitsplatz zu
kommen, rasch eine Wissenschafterkarriere einzuschlagen und damit rasch zu
einem persönlich und individuell erfolgreichen Leben zu kommen. Alles
Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
18.12
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordnetem Dr. Grünewald vor. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
18.13
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Kollegin Brinek, was soll ich nach so vielen wichtigen Schritten eigentlich noch sagen? (Abg. Dr. Brinek: Bravo, können Sie sagen!) Bei so vielen „Meilensteinen“ – das schaut ja schon aus wie ein archäologisches Ausgrabungsfeld in Rom (Abg. Dr. Brinek: Da fahre ich am Sonntag hin!), so viele Meilensteine haben Sie gesetzt.
Bleiben wir bei der Realität: Warum stimmen wir jetzt
über das ab? – Weil man schlichtweg auf die Pädagogischen
Hochschulen vergessen hat. (Abg.
Dr. Brinek: Nein!) Das ist
ein bisschen seltsam, denn die sind ja schon länger beschlossen worden und
nicht gerade vorgestern. (Abg. Dr. Brinek: Kollege Auer sagt das noch!)
Wir werden dem natürlich zustimmen, denn jede Erhöhung der Studienbeihilfen ist etwas Positives, aber trotzdem muss man sagen, ganz wird die Inflationsrate seit 1999 nicht abgedeckt. Daher würden wir, da Studieren ja kein billiger Sport ist, wirklich nicht, eine jährliche Indexanpassung vorschlagen.
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